„Ein Hotelprojekt, ein Russisch-Institut an der Uni und ein Pop-Konzert. Dazu die Prädikate Reichste Russin und Gattin des Moskauer Bürgermeisters. Bist du reich und mächtig, bekommst du ein Haus in Tirol. Es ist unwürdig, wenn der Tiroler Grundverkehr zum Schauspiel verkommt. Unwürdig ist es auch, wenn die Behörde entscheidet, wer gut genug ist für Tirol und wer nicht, meint Rechtsanwalt und LA Dr. Andreas Brugger von der liste fritzdinkhauser – Bürgerforum Tirol.
Wer ist gut genug für Tirol?
Eine Ablehnung einer solchen Genehmigung bringt natürlich auch persönliche Verletzungen mit sich. Genehmigt die Behörde Frau Baturina jetzt etwa den Erwerb ihres Anwesens in Aurach und sagt sie das nächste Mal, etwa bei einer Schauspielerin, Nein, dann ist die Schauspielerin also nicht gut genug für Tirol. Das Land bringt sich damit in eine unmögliche Situation, wenn es über den wert von Menschen entscheidet. Gleichberechtigung sieht anders aus.
Ich-lieb-dich, ich-lieb-dich-nicht
„Das Ich-lieb-dich, ich-lieb-dich-nicht-Spiel auf den Tiroler Grundverkehr anzuwenden ist ein Unding. Wenn die Landespolitik schon ein paar Plätzchen für Promis parat haben will, ist es doch gleich ehrlicher wir definieren ein paar Luxusobjekte im Land und diese versteigern wir dann an den Meistbietenden oder die Meistbietende“, lässt Brugger mit einem unkonventionellen Vorschlag aufhorchen.
Schließlich haben die Grundverkehrsgesetze letztlich doch den Zweck, Grundbedürfnisse der einheimischen Bevölkerung zu sichern, etwa Lebensmittelerzeugung auf den Freiflächen und Wohnen auf bebauten Flächen sicher zu stellen. Bestimmte Luxusobjekte, die nicht der Deckung dieser Grundbedürfnisse dienen, kann das Land dann festlegen und diese können dann von jedermann unabhängig von der Staatsbürgerschaft frei erworben werden.