Die Liste Fritz spricht sich bei der kommenden Innsbrucker Gemeinderatswahl am 14. April 2024 für eine Wahlkampfobergrenze aus und zwar mit klar geregelten Sanktionen. Für Liste Fritz-Gemeinderat Tom Mayer ist alles andere nur ein zahnloser Papiertiger und eine Augenauswischerei gegenüber den Wählern. “Wahlkampfkostenobergrenzen und Fairnessabkommen, wie sie die verschiedenen wahlwerbenden Parteien in der Vergangenheit schon öfters unterzeichnet haben, sind nicht verbindlich und damit das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Daher schlagen wir für die anstehende Gemeinderatswahl in Innsbruck eine Wahlkampfkostenobergrenze mit Sanktionen vor. Wer die vereinbarte Wahlkampfkostenobergrenze überschreitet, muss den Überschreitungsbeitrag als Strafe an die Stadt Innsbruck zahlen!” Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint ergänzt: “Eine Wahlkampfkostenobergrenze ohne Sanktion streut den Bürgern nur Sand in die Augen. Ich erinnere an die Landtagswahl 2022. Damals haben alle Parteien eine Wahlkampfkostenobergrenze von 1,5 Millionen Euro vereinbart und ausgerechnet die Liste Mattle/ÖVP hat sich nicht darangehalten. Ihre Wahlkampfkosten sind auf 2,4 Millionen Euro explodiert. Damit hat die Mattle-ÖVP die vereinbarte Wahlkampfkostenobergrenze um fast 1 Million Euro überschritten! Folgen hatte das aber keine, daher braucht es Sanktionen.”

 

Wahlkampfkostenobergrenze soll ab Stichtag 16. Jänner 2024 gelten

Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint sieht in einer Wahlkampfobergrenze mit Sanktionen eine vernünftige Möglichkeit, dass die Kosten für den Wahlkampf in Innsbruck nicht ausufern. “Es kann nicht sein, dass in Zeiten der massiven Teuerung für einen Gemeinderatswahlkampf Millionen an Steuergeldern verschwendet werden, wenn gleichzeitig viele Tirolerinnen und Tiroler nicht wissen, wie sie im Alltag über die Runden kommen sollen”, meint Sint, der den der Vorschlag zur Wahlkampfkostenobergrenze der Liste Fritz konkretisiert. “Wir schlagen vor, die Wahlkampfkostenobergrenze auf 2 Euro pro Wahlberechtigten zu begrenzen. Das wären bei rund 100.000 Wahlberechtigten rund 200.000 Euro. Beginnend ab dem Stichtag 16. Jänner 2024 bis zum Wahltag. Mit diesem Betrag, ist ein vernünftiger und vertretbarer Wahlkampf zu finanzieren und es lässt sich eine sündteure Materialschlacht verhindern”, ist Sint überzeugt, der im Falle einer Überschreitung Sanktionen befürwortet. “Das ist unumgänglich. Deshalb fordern wir bei Überschreitung der Wahlkampfobergrenze, dass dieser Überschreitungsbetrag als Strafe von der jeweiligen Wählergruppe an das Stadtbudget zu bezahlen ist. Mit Hinblick auf den gescheiterten Versuch einer freiwilligen Vereinbarung im Landtagswahlkampf ist das eine notwendige und sinnvolle Sanktion, die dann auch den Innsbruckern zu Gute kommt”.

 

Liste Fritz fordert generelles Verbot von Spenden, Inseraten und Sponsoring an Parteien

Die Liste Fritz erneuert ihre Forderung, dass Parteien, die ohnehin Parteienförderung erhalten, zusätzlich keine Zuwendungen in Form von Spenden, Inseraten und Sponsoring annehmen sollen. “Die Liste Fritz steht für saubere Politik und ist die einzige Partei im Land, die keine Spenden annimmt und damit zu 100% unabhängig ist. Wer spendet, will eine Gegenleistung. Wer Spenden annimmt, macht sich abhängig!”, stellt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint klar, der alle derzeit im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen auffordert, den Antrag für eine Wahlkampfkostenobergrenze mit Sanktionen im Gemeinderat am 9. November zu unterstützen.