Freizeitwohnsitzabgabe umkrempeln – Abgabe für Luxusimmobilien erhöhen, Tiroler Erb:innen befreien!

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Liste Fritz bringt zwei Initiativen in den Juli-Landtag – Freizeitwohnsitzabgabe- und Leerstandsabgabe-Gesetz nachschärfen

“Am 17. Jänner 2013 kauft eine zypriotische Firma von einer Wiener Immobilienfirma ein Grundstück mit Wohnhaus in Kitzbühel. Das stattliche Anwesen mit einer Größe von 1.147 m² lässt sich diese zypriotische Firma 10,8 Mio. Euro kosten. Wir als Liste Fritz haben diesen Kauf näher beleuchtet und festgestellt, dass seit dem Jahr 2013 noch nie jemand in diesem Luxusanwesen gemeldet war. Diese Millionenvilla wird nicht als Freizeitwohnsitz genutzt, daher fällt dafür keine Freizeitwohnsitzabgabe an. Und selbst wenn eine anfallen würde, würde sie für eine Villa mit mehr als 250 m² Nutzfläche mit dem gedeckelten Höchstsatz von gerade einmal 2.530 Euro pro Jahr auch nicht wirklich ins Gewicht fallen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Leerstandsabgabe müsste für diese Luxusimmobilie eine jährliche Abgabe in Höhe von maximal 5.160 Euro bezahlt werden. Auch diese Summe wird die Eigentümer der Immobilie nicht abschrecken. Wer fast 11 Mio. Euro für eine Immobilie plus Anwesen auf den Tisch legen kann, wird 5.160 Euro pro Jahr aufbringen können”, erklärt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint fest.

Freizeitwohnsitzabgabe bisher nur “Körberlgeld” für Gemeinden!

“Die Freizeitwohnsitzabgabe hat nach zwei Jahren noch keinen Lenkungseffekt gebracht, für die Gemeinden bleibt nur ein ‘Körberlgeld’. Im Jahr 2021 sind in ganz Tirol durchschnittlich pro Freizeitwohnsitz gerade einmal 484 Euro an Jahresabgabe angefallen. Wir als Liste Fritz wollen die Freizeitwohnsitzabgabe umkrempeln und bringen dazu einen Dringlichkeitsantrag im Juli-Landtag ein. Erstens sollen Luxusimmobilien, die nur als Freizeitwohnsitz genutzt werden oder leer stehen, empfindlich teurer werden. Der Deckel bei der Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe für Luxusimmobilien gehört weg, bei mehr als 250 m² Nutzfläche sollen bis zu 15.000 Euro jährlich anfallen. Zweitens wollen wir die Freizeitwohnsitzabgabe auf das Niveau der Leerstandsabgabe heben und damit beide Abgaben harmonisieren. Drittens soll die Freizeitwohnsitzabgabe in den Vorbehaltsgemeinden, also den besonders belasteten Gemeinden, deutlich höher werden. Als Basis dazu dienen die Tarife für die Leerstandsabgabe in den Vorbehaltsgemeinden”, erläutert Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint.

Mehrfachbesteuerung bei geerbten Immobilien ist ungerecht!

“Mit einem eigenen Dringlichkeitsantrag wollen wir als Liste Fritz auch die Tiroler Erb:innen entlasten. Menschen mit Hauptwohnsitz in Tirol, die beispielsweise ihr Elternhaus in einem anderen Bezirk erben, sollen dort einen ‘Erbschaftswohnsitz’ begründen können, wofür keine Freizeitwohnsitzabgabe anfällt. Das ist absolut gerechtfertigt, weil die derzeitige Mehrfachbesteuerung dieser Menschen durch eine Freizeitwohnsitzabgabe ungerecht ist. Sie leben und arbeiten hier und zahlen damit ohnehin ihre Steuern in unserem Land. Einen geerbten Wohnsitz können sie nur gelegentlich nützen, oder ihn verkaufen. Ein Verkauf hätte zur Folge, dass diese Immobilien beim meistbietenden Ausländer landen, der hier einen illegalen Freizeitwohnsitz begründen will. Eine Mehrbelastung für die Gemeinden, die das kontrollieren müssen und kein Mobilisierungseffekt am heimischen Immobilienmarkt”, ist Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint überzeugt.