“Bezirkshauptmannschaft und Landesregierung haben für das Großhotel Gradonna samt Chaletdorf der Firmengruppe Schultz in Kals maximal 490 Betten genehmigt. Knapp unter der 500-Betten-Grenze, ab der es ein UVP-Verfahren braucht. Offensichtlich aber vermietet die Familie Schultz im Hotel Gradonna samt Chaletdorf aktuell 539 Betten, also weit mehr als genehmigt! Das ergeben Recherchen der Tiroler Tageszeitung, auf Basis der Angaben auf der Internetseite des Hotel Gradonna. Das gehört sofort überprüft! Dass sich Hoteleigentümer nicht an die gesetzlich genehmigte Bettenanzahl halten und einfach mehr anbieten und verkaufen, ist frech und dreist. Dass das Hotel Gradonna samt Chaletdorf der Firmengruppe Schultz in Kals jetzt schon der zweite prominente Fall ist, lässt tief blicken. Die Landesregierung ist ganz offensichtlich im Blindflug unterwegs! Wie das Hotel Kempinski in Jochberg kein Einzelfall war, ist auch das Hotel Gradonna in Kals jetzt kein Einzelfall! Da handelt es sich nur um die Spitze des Eisberges, denn seit Jahren schauen Gemeinden und Landesregierung nicht genau hin oder überhaupt weg. Wenn Gemeinden und Landesregierung einem Hotel 300 oder 490 Betten widmen und genehmigen, dann haben sich die Eigentümer daran zu halten und es kann nicht sein, dass sie dann 350 oder 539 Betten anbieten. Sonst macht das die gesamte Widmungspolitik lächerlich und überflüssig! Die Landesregierung muss aufwachen und endlich tätig werden. Sie hat alle bestehenden Widmungen bzw. die laut Widmung erlaubte Bettenanzahl bei allen Großhotels überprüfen zu lassen und sicherzustellen, dass die jeweilige Widmung auch eingehalten wird. Die gesetzliche Regelung ist klar, also ist sie auch einzuhalten und zwar von allen! Die Gesetze in Tirol gelten für alle gleich, Gleiche und Gleichere darf es nicht geben! Es geht um Fairness für alle anderen Hoteleigentümer, die sich an die Gesetze und Vorgaben halten”, stellt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint klar.

Die Liste Fritz verlangt nach dem Fall Gradonna in Kals, eine Überprüfung aller Widmungen von Hotels mit mehr als 150 Betten im Hinblick auf die genehmigte Bettenanzahl. Zudem soll es endlich eine gesetzliche Verankerung der 300-Betten-Obergrenze im Tiroler Raumordnungsgesetz geben. Einen konkreten Vorschlag hat die Liste Fritz schon im Jahr 2022 (!) in den Tiroler Landtag gebracht.

“Damals hat der Tiroler Landtag die Landesregierung mit einer Prüfung beauftragt, seitdem haben wir nichts mehr davon gehört. Eine gesetzliche Regelung fehlt bis heute! Derzeit sieht das Raumordnungsgesetz eine Sonderflächenwidmung für Beherbergungsgroßbetriebe über 150 Betten und ein verpflichtendes UVP-Verfahren ab 500 Betten vor. Dazwischen klafft eine riesige Lücke, die wir als Liste Fritz schließen wollen. Unsere Idee ist eine Präzisierung dieser Sonderflächenwidmung in eine Kategorie 1 für Betriebe mit 151 bis 300 Betten und eine Kategorie 2 für Betriebe mit mehr als 300 Betten. Für Kategorie 1 sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden, für Kategorie 2 soll die Landesregierung besondere Voraussetzungen festlegen. Großhotels mit mehr als 300 Betten können dann nur unter besonderen Umständen entstehen. In zig Papieren hat die ÖVP-dominierte Landesregierung Absichtserklärungen für eine 300-Betten-Obergrenze niedergeschrieben, aber bis heute Null konkrete Taten folgen lassen. Fakt ist, wir brauchen nicht noch mehr Bettenburgen in Tirol, sie sind Gift für den heimischen Tourismus. Hinter solchen Bettenburgen stehen oft Konzerne und Investoren, die den kleinen, familiengeführten Beherbergungsbetrieben die Gäste und die Mitarbeiter wegnehmen. Die Zahl der Urlauber kann nicht endlos steigen, solche Großhotels sorgen letztlich für eine Kannibalisierung. Die Großen regieren, die Kleinen krepieren!”, sieht Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint die Landesregierung in der Pflicht.