In Tirol laufen die Uhren so, wie es der ÖVP in den Kram passt. Nicht anders ist es zu erklären, dass der international bekannte Unternehmer Siegfried Wolf ein 4.658 m² großes Anwesen in Biberwier kaufen kann, das als Freiland gewidmet ist und Teil eines landwirtschaftlichen Anwesens mit insgesamt 14,3 Hektar ist. Rund 1 Mio. Euro hat Wolf dafür auf den Tisch geblättert. Nun ist der Unternehmer Besitzer eines Hauses samt Nebengebäude, mehrerer Fischteiche, einer Wiese und eines Waldstückes. So weit, so schlecht. Obwohl die Grundverkehrsbehörde laut Gesetz einen lebensfähigen Bauernstand und leistungsfähige Landwirtschaftsbetriebe stärken und erhalten soll, hat sie in diesem Fall das Gegenteil gemacht und so die Zersplitterung des landwirtschaftlichen Betriebes erst möglich gemacht. Liste Fritz Klubobmann Markus Sint erklärt: “Mit diesem Grundstücksdeal in Biberwier macht die Grundverkehrsbehörde den Weg frei, der zur Zersplitterung eines landwirtschaftlichen Betriebes führt. Das ist nicht im Sinne des Tiroler Grundverkehrs, der das Ziel hat, in Tirol einen lebensfähigen Bauernstand zu erhalten und zu stärken”. Für Sint spiegelt dieser möglich gemachte Grundstücksdeal durch einen Persilschein (“Rechtsgeschäft bedarf keiner grundverkehrsbehördlichen Genehmigung”) ein Sittenbild der ÖVP wider. “Bauernland in Bauernhand ist eine hohle ÖVP-Floskel und ÖVP-Folklore zur Besänftigung des Bauernstandes. Tatsächlich kastriert sich der Grundverkehr und lässt sich missbrauchen, um Gleiche und Gleichere in Tirol zu schaffen. Wer fünf Hasen züchten will, muss den Nachweis bringen, dass er Bauer ist, im anderen Fall legt der Grundverkehr die Rutsche!”, so Sint, für den dieser Fall geradezu exemplarisch zeigt, wie der landwirtschaftliche Grundverkehr mit Absicht ausgehebelt wird und wie der Ausverkauf unserer Heimat im Einzelfall von Statten geht.

Fischzucht ist wie Rinderzucht und Radieschenzucht landwirtschaftliche Nutzung – was sonst?

Für Liste Fritz-Klubobmann Sint liegen die Fakten auf dem Tisch. Das Grundstück ist Freiland, wurde landwirtschaftlich genutzt (Fischzucht), besteht aus Gewässer (Fischteichen), Wald und Wiese und ist und bleibt Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes. Auch das Haus samt Nebengebäude auf dem Grundstück ist typischerweise für den Betrieb der Fischzucht genutzt worden. “Ein Wohnhaus mitten im Freiland hätte gar keine Baubewilligung bekommen können, es gibt keine Baulandwidmung. Wenn es, wie die Behörde behauptet, ein Wohnhaus ist, ist es ein Schwarzbau. Wenn es aber für den landwirtschaftlichen Betrieb genehmigt wurde, dann ist jetzt auch die Grundverkehrsbehörde zuständig. Für mich ist es absurd, dass die Grundverkehrsbehörde bei Wiesen, Wald, und Gewässern zur Fischzucht kein landwirtschaftliches Grundstück erkennen will und deshalb einen Persilschein ausstellt”, hält Sint fest.

Tür und Tor für illegalen Freizeitwohnsitz offen

“Was die Grundverkehrsbehörde mit Billigung des zuständigen ÖVP-Landesrates hier gemacht hat, ist gegen den Willen und die Zielsetzung des Landesgesetztes! Das ist ein Freibrief, wie Bauernhöfe zerstückelt und Grund und Boden verkauft werden. Das Haus im Freiland kann Unternehmer Wolf jetzt um 25% oder 300m3 vergrößern. Da ist dem nächsten illegalen Freizeitwohnsitz in Tirol Tür und Tor geöffnet und der Bürgermeister muss das jetzt kontrollieren. Obwohl sich eine einheimische Familie für den Kauf des Grundstückes und den Wiederaufbau der Fischzucht interessiert hat, ist sie nicht zum Zug gekommen. Die üblichen Krokodilstränen können sich ÖVP-Landesrat Geisler, die Grundverkehrsbehörden und der ÖVP-Bauernbund künftig sparen, das Lamentieren über den Bodenfraß, die brutale Bodenversiegelung und den Ausverkauf der Heimat ist völlig unglaubwürdig, wie dieser Fall in Biberwier beweist!”, stellt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint klar.