“Wenn sich alle bewegen, ist eine Lösung mit Hirn, Herz und Hausverstand in diesem verzwickten Fall fachlich und rechtlich möglich und machbar!”, stellt sich Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint in der Sache Vennhäusl an die Seite der Familie Steiner in Gries am Brenner.

Der Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner hat für das Vennhäusl der Familie Steiner einen Abbruchbescheid erwirkt, weil es sich seiner Meinung nach um einen ‘Schwarzbau’ handelt. Für Markus Sint wird in diesem Fall aber das Kind mit dem Bad ausgeschüttet, der Abbruch ist nicht notwendig, stattdessen kann es eine vernünftige Sanierung geben. “Grundsätzlich steht die Liste Fritz einer nachträglichen Legalisierung von Schwarzbauten ablehnend gegenüber. In diesem Fall handelt es sich aber nicht um einen klassischen Schwarzbau, denn der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner versichert, dass er vor 30 Jahren den Baubescheid mündlich erlassen hat. Dass der Baubescheid heute nicht schriftlich vorliegt, kann nicht die Schuld der Eigentümer sein”, so Sint, der hier vor allem die Behörde in die Pflicht nimmt. Denn die Gemeinde hätte bereits vor Jahren eine Umwidmung von Freiland in Sonderfläche vornehmen müssen, dies aber verabsäumt.

Es braucht einen Sieg der Vernunft

Für Sint ist es eine verfahrene Situation. “Es kann nicht sein, dass eine Familie für die Fehler einer Behörde büßen muss, da ist eine Sanierung anzustreben”. Zudem würde eine gütliche Einigung, eine menschliche Lösung mit Hausverstand auch der Gemeinde zugutekommen. Und diese ist mit ein bisschen Willen auch möglich. So ist es laut eines eingeholten Gutachtens eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen für Raumordnung möglich, laut § 43 Abs 1 lit a der Tiroler Raumordnung eine Sonderflächenwidmung für ein Betriebsgebäude Forst- und Fischereibetrieb mit Betriebsinhaberwohnung nachträglich durch den Gemeinderat zu beschließen. Schon 2018 hat der Büroleiter im Namen des damaligen Landeshauptmannes Platter für eine Sonderflächenwidmung ‘Forsthaus’ fachlich und rechtlich grünes Licht gegeben.

Gemeinderat Gries a. Br. kann Sonderflächenwidmung ohne Gefahr des Amtsmissbrauches beschließen

Fachlich und vor allem rechtlich ist die Sanierung über eine Sonderflächenwidmung möglich und machbar. Um den Abbruch des bestehenden und bewohnten Vennhäusl zu verhindern, fehlt eigentlich nur mehr der politische Wille des Bürgermeisters und der Mehrheit im Gemeinderat. “Anders als vom Bürgermeister kolportiert, macht sich kein Gemeinderat mit einer Sonderflächenwidmung des Amtsmissbrauchs schuldig. Es gibt die vorliegenden Aussagen der Fach- und Rechtsexperten und es gibt vergleichbare höchstgerichtliche Erkenntnisse zu ‘Schwarzbauten-Sanierungen’. Das sture Nein des Bürgermeisters darf eine vernünftige Lösung nicht länger aufhalten, da muss jetzt auch jeder einzelne Gemeinderat Farbe bekennen!”, erklärt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint, der sich in der Causa auch eine klare Position seitens der schwarz-roten Landesregierung erwartet.