Landesregierung & Gemeinde am Zug
Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur Sonderflächenwidmung im Obsteiger Ortsteil Wald ist deutlich ausgefallen, die Widmung ist „gesetzwidrig“ und daher aufzuheben. Der Bau des geplanten Geflügelmastbetriebes ist damit unzulässig, die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für das Vorhaben fehlen. „An einer als ´gesetzwidrig` aufgehobenen Widmung gibt es nichts zu rütteln und zu deuteln, da haben der Gemeinderat und die Landesregierung jetzt Handlungsbedarf. Ein Neueinbringen desselben Projektes und ein Weiter-wie-bisher wird sich nicht spielen“, hält Markus Sint, Klubobmann der Liste Fritz, fest. „Die Bürger in Obsteig und Anrainer in Wald haben es verdient, dass Gemeinde und Landesregierung nicht verschämt schweigen, sondern öffentlich darlegen, wie es jetzt weiter geht. Aufgrund der Geheimniskrämerei wächst bei den Anrainern die Sorge, dass die Gemeinde auf Druck der Betreiber einen neuen Anlauf für dasselbe Projekt am selben Standort nehmen könnte. Wir warnen eindringlich davor, mit einem solchen Schritt die Entscheidung des VfGH zu unterlaufen und den riesigen Geflügelmastbetrieb durch die Hintertür zu ermöglichen“, erklären Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint und Liste Fritz-Bezirkssprecherin von Imst, Adelinde Blümel.
Liste Fritz fordert mit Landtagsanfrage volle Aufklärung
Der Gemeinderat hat gewidmet, die Landesregierung hat die Widmung bestätigt, das Höchstgericht hat sie als „gesetzwidrig“ aufgehoben. „Da ist so ziemlich alles schiefgelaufen, zur Tagesordnung kann da niemand übergehen“, meint Sint und verweist auf Landesrat Geislers Antwort zu einer Landtagsanfrage aus dem Jahr 2022. „Landesrat Geisler hat mir damals erklärt, dass für die Geflügelstall-Widmung eine ´umfassende raumordnungsrechtliche Prüfung und Interessenabwägung vorgenommen und schließlich die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt` worden sei. So umfassend war diese Prüfung, dass sie der VfGH als ´gesetzwidrig` aufgehoben hat, weil wesentliche Grundlagen gefehlt haben. Da müssen sich Landesrat Geisler und Landeshauptmann Mattle erklären, wie so eine Fehlentscheidung passieren kann. Hätten sich die Anrainer und Bürger nicht gewehrt, wäre die behördliche Fehlentscheidung besiegelt gewesen. So ein eklatantes Versagen auf dem Rücken der Bevölkerung darf nicht wieder passieren“, stellt Markus Sint klar.
Zeit für einen Neuanfang – anderer Standort muss her!
„Das Urteil des VfGH ist ein wichtiger Etappensieg für die Anrainer und die Gelegenheit, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und einen anderen, geeigneten Standort für den Betrieb zu finden. Auch die Betreiber brauchen Klarheit und Planbarkeit“, betonen Markus Sint und Adelinde Blümel.