Oppositionsleistung mit besonderer Qualität!
Mit den Unterschriften der Landtagsabgeordneten von SPÖ, FPÖ, impuls, Liste Fritz – Bürgerforum Tirol und Andrea Krumschnabel hat die Tiroler Opposition die Beschwerde gegen das schwarz-grüne Agrargesetz am Montag dieser Woche beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien eingebracht.
Agrarunrecht ist bei weitem nicht gelöst!
“Fast auf den Tag genau ein Jahr nach dem Beschluss des Agrargesetzes am 14. Mai 2014 durch ÖVP und Grüne haben wir eine ausführliche 147 Seiten starke Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof verfasst. Inhaltlich fechten wir vor allem drei Bereiche des schwarz-grünen Agrargesetzes an: Die Auseinandersetzungsverfahren, die Stichtagsregelung und die Bewirtschaftungsbeiträge. ÖVP und Grüne haben diese drei Bereiche so beschlossen, dass sie zum Schaden der Gemeindebürger und Gemeinden taugen und die Kosten voll zu Lasten der Gemeindebürger gehen. Wir nehmen unser Kontrollrecht wahr und wollen dieses schwarz-grüne Agrargesetz vom Verfassungsgerichtshof überprüft haben. Eine Oppositionsaufgabe, vor allem aber eine Oppositionsleistung, denn diese erst dritte Verfassungsgerichtshof-Beschwerde in der Geschichte des Tiroler Landtages zeigt auch die besondere Qualität der Tiroler Opposition. Anders als von ÖVP und Grünen behauptet, ist das Agrarunrecht nämlich bei weitem nicht gelöst!“, erklären FRITZ-Landtagsabgeordneter Andreas Brugger und SPÖ-Agrarsprecher Georg Dornauer.
Im Wortlaut:
- Die Verfassungsgerichtshof-Beschwerde der Tiroler Opposition gegen das schwarz-grüne Agrargesetz, 15. Mai 2015
Die 15 Landtagsabgeordneten der Tiroler Opposition lassen daher vom VfGH überprüfen:
- Auseinandersetzungsverfahren: dass mit dem sogenannten „Auseinandersetzungsverfahren“ wieder die Möglichkeit geschaffen wurde, den Nutzungsberechtigten jene Grundstücke ins Volleigentum zu übertragen, an denen ihnen nur Weide- und/oder Holzbezugsrechte zur Deckung ihres Haus- und Gutsbedarfes zustehen
- Stichtagsregelung: dass die Gemeinden mit der sogenannten Stichtagsregelung um fast alle ihre vor dem 01. Juli 2014 entstandenen Ansprüche gebracht wurden
- Bewirtschaftungsbeiträge: dass die Höhe der von den Nutzungsberechtigten für die Beweidung zu leistenden „Bewirtschaftungsbeiträge“ nicht anhand des (durchschnittlichen) tatsächlichen Aufwandes festzulegen sind
Schwarz-grünes Agrargesetz benachteiligt Gemeinden!
“Auseinandersetzungsverfahren, früher Hauptteilungen genannt, sind eine echte Gefahr für die Gemeinden und schaden diesen, wie das Beispiel Vill zeigt. Die Innsbrucker Bürger müssen wegen dieser Regelung für ihr Eigentum jährlich 680.000 Euro an eine Handvoll Bauern zahlen. Und in Häselgehr sind der Gemeinde von ursprünglich 4.000 Hektar Grund nur mehr 8 (!) Hektar geblieben! Die Stichtagsregelung wiederum begräbt die Ungerechtigkeiten der Vergangenheit, nimmt die Agrarier aus der Verantwortung, stellt ihnen einen Persilschein aus und lässt die Zeche die Gemeindebürger zahlen! Dieses schwarz-grüne Agrargesetz ist nicht gerecht und nicht korrekt! Die Gemeinden müssen bekommen, was ihnen gehört, den Agrariern soll bleiben, was ihnen zusteht“, halten Andreas Brugger und Georg Dornauer fest.
Zum Nachlese:
- Alle Infos zur VfGH-Beschwerde auf einen Blick, 15. Mai 2015