„Betrug bleibt Betrug – der wird nicht vergessen. Der Fall der Agrargemeinschaften ist ist der größte Betrug in der Tiroler Geschichte. Der größte politisch abgesegnete Raubzug. Rädelsführer ist ÖVP Bauenbundobmann und Landeshauptmannstellvertreter Anton Steixner. Auf ihn ist kein Verlass. Er muss als Landesrat weg. Er hat unser Misstrauen“, sagt LA Fritz Dinkhauser.
Bewusste und wissentliche Pflichtverletzung
Der Verfassungsgerichtshof hat ausgesprochen: „Es wäre daher längst Aufgabe der Agrarbehörde gewesen, die Änderung der Verhältnisse von Amts wegen aufzugreifen. LHStv. Steixner hat jedoch eine (noch von Altlandeshauptmann van Staa erteilte) Weisung an die Agrarbehörde 1. Instanz aufrechterhalten, in diese Richtung nicht tätig zu werden. Nachdem Dr. Guggenberger den richtungweisenden und vom Verfassungsgerichtshof ausführlich zitierten und bestätigten Bescheid betreffend das Gemeindegut von Mieders erlassen hatte, wurde erhielt er ein Schreiben von LHStv. Steixner in dem es heißt: „Um zukünftig derartiges zu vermeiden … erteile ich dir hiermit die Weisung, allfällige weitere Bescheide, bei welchen amtswegig oder auf Antrag Regulierungspläne abgeändert werden, vor deren Abfertigung mit mir persönlich zu besprechen.”
Jeder weiß, dass eine solche Besprechung ganz sicher nicht damit geendet hätte, dass LHStv. Steixner die Abfertigung eines derartigen Bescheides zugelassen hätte.
Bevölkerung in verantwortungsloser Weise falsch informiert
Der Verfassungsgerichtshof hat ausgesprochen: „Wenn die Agrarbehörden in den Sechziger Jahren also das Eigentum auf die Agrargemeinschaft übertragen haben, war das … offenkundig verfassungswidrig.“ LHStv. Steixner behauptete hingegen immer wieder, die Regulierungen seien von der Agrarverwaltung des Landes „auf Basis geltender Gesetze“ vorgenommen worden, die Rechtmäßigkeit der Regulierungsverfahren sei von den Gerichten bestätigt worden, sämtliche Verfahren seien „korrekt und auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt“ worden. Sämtliche Änderungen der Eigentumsverhältnisse seien rechtmäßig zustande gekommen. Denjenigen, die forderten, dass das Gemeindegut wieder verfassungskonform geregelt wird, wurde Neid und Lüge unterstellt, wurde vorgeworfen, sie würden Bauernhetze betreiben, das (bäuerliche) Privateigentum generell in Frage stellen, kommunistischen Ideen anhängen, aus Neid handeln und populistisch Stimmung machen.
Damit hat LHStv. Steixner als Teil der Regierung die Bevölkerung in verantwortungsloser Weise falsch informiert. LHStv. Steixner wäre verpflichtet gewesen, die betroffenen Bevölkerungsschichten darüber aufzuklären, dass die Herstellung verfassungskonformer Verhältnisse in den Gemeindegutsagrargemeinschaften eine rechtsstaatliche Notwendigkeit ist, um geschehenes Unrecht zu sanieren, weil Gerechtigkeit die unverzichtbare Grundlage für ein friedliches Zusammenleben darstellt. Stattdessen hat LHStv. Steixner die Bauern durch wahrheitswidrige Behauptungen aufgehetzt und dadurch gegen Artikel 7 Abs. 1 der Tiroler Landesordnung verstoßen, wonach das Land Tirol den Zusammenhalt aller gesellschaftlichen Gruppen zu fördern hätte. Diesbezüglich kann sich LHStv. Steixner übrigens nicht auf die Landhausjuristen ausreden. Wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 11.6.2008, B464/07 zutreffend ausführt, war dieser Umstand schon seit den 1960er Jahren jedermann bekannt („offenkundig“).
Am 8.1.2008 schrieb der Steixner unterstehende Beamte der Tiroler Landesregierung an den Verfassungsgerichtshof, der für die Agrargemeinschaft Mieders erlassene Regulierungsplan könne nicht so ausgelegt werden, dass er mit der Verfassung übereinstimmen würde. LHStv. Steixners wiederholte Behauptungen, die Übertragung des Gemeindeguts ins Eigentum von Agrargemeinschaften seien in Übereinstimmung mit den damals geltenden Gesetzen erfolgt, stand also in offenem Gegensatz zu dem Wissensstand, den die Landhausjuristen auch schon vor dem Erkenntnis vom 11.6.2008 hatten. Selbst wenn man aber unterstellt, dass die Landhausjuristen ihr Wissen nicht an LHStv. Steixner weitergegeben hätten, ändert das nichts an dessen politischer Verantwortung. Schließlich könnte die Ursache für ein solches Verhalten der Landhausjuristen ja wohl nur darin gelegen sein, dass sie aus dem Gesamtverhalten von LHStv. Steixner insbesondere aus der Behandlung die Hofrat Dr. Josef Guggenberger erfahren hat, den Schluss gezogen haben müssen, er (LH-Stv. Steixner) wünsche keinesfalls eine derartige Information.
Druck auf Beamtenschaft und Rufschädigung
LHStv. Steixner hat dafür gesorgt, dass Hofrat Dr. Josef Guggenberger – weil er in seinen Entscheidungen berücksichtigen wollte, dass der den Gemeinden zustehende Substanzwert am Gemeindegut wieder zum Tragen kommt – nur mehr für ein Jahr zum Leiter der Agrarbehörde I. Instanz bestellt wird, obwohl sonst die Bestellung auf fünf Jahre üblich ist. LHStv. Steixner hat öffentlich im Zusammenhang mit dieser ungewöhnlichen Massnahme darauf verwiesen, dass HR Guggenberger „das Vertrauen vieler Agrarfunktionäre verloren“ habe. Später hat LHStv. Steixner HR Dr. Guggenberger aus demselben Grund nahegelegt um seine Pensionierung anzusuchen. Durch diese Maßnahmen wurde allen Beamten der Tiroler Landesregierung signalisiert, dass sie – wenn ihnen ihr berufliches Fortkommen am Herzen liegt, einen parteiischen Standpunkt zugunsten der Bauern und zum Nachteil der Gemeinden einnehmen und eine Rechtsansicht vertreten müssen, die der Verfassungsgerichtshof als „verfehlt“, „unsachlich“ und „das Eigentum verletzend“ charakterisierte.
Gemeindegut sollte per Weisung an den Verfassungsdienst vernichtet werden
LHStv. Steixner hat es zu verantworten, dass der (in Angelegenheiten der Bodenreform) seinen Weisungen unterstehende Verfassungsdienst des Landes Tirol im Verfahren B 464/07 des Verfassungsgerichtshofes eine Stellungnahme abgab, die darauf hinauslief, dass das der Gemeinde Mieders hinsichtlich ihres Gemeindegutes zustehende Vermögensrecht vernichtet werden solle. Dass Tirols Gemeinden ihr Gemeindegut nicht endgültig verlieren, liegt selbstverständlich ganz massiv im öffentlichen Interesse (worauf ja auch der Verfassungsgerichtshof hinwies). Schließlich nützt es ja dem ganzen Land, wenn die Gemeinden mehr eigene Mittel haben. LHstv. Steixner wäre daher verpflichtet gewesen, sich beim Verfassungsgerichtshof für eine „Rettung“ des Gemeindeguts einzusetzen. Stattdessen hat er dafür gesorgt, dass mit denkunmöglichen und nicht mehr „hinnehmbaren“ Argumenten die Vernichtung des Gemeindeguts betrieben wird. Der Verfassungsgerichtshof bringt in seinem Erkenntnis eindeutig zum Ausdruck, dass er die vom Verfassungsdienst des Landes Tirol vertretene Rechtsansicht für wesentlich schlimmer hält, wie 1962/63 erfolgte „offenkundig verfassungswidrige“ Übertragung des Gemeindegutes ins Eigentum der Agrargemeinschaft.
Dadurch dass LHStv. Steixner vermutlich sogar eine solche Stellungnahme anordnete, zumindest aber sie nicht verhinderte, hat er eindeutig gegen die Interessen jener Tiroler und Tirolerinnen gehandelt, die er eigentlich zu vertreten hätte. „Es geht milde geschätzt um 1,5 Milliarden Euro. Steixner hat versucht, dass zu vollenden, was die einen vor Jahrzehnten unvollkommen begonnen haben. Jetzt aber in vollem Bewusstsein, dass das rechtswidrig ist und weitreichende wirtschaftliche und politische Folgen hat. Damit hat er mitgegriffen ins öffentliche Vermögen, um ein paar Freunden ein Millliardenvermögen zuzuschanzen“, so LA Andreas Brugger.
LHStv. Steixner vertritt als Regierungsmitglied das Land Tirol. Die Gemeinden sind ein Teil des Landes. Ein Vertreter des Landes Tirol der seine Beamten anweist, sich beim Verfassungsgerichtshof dafür einzusetzen, dass Gemeindevermögen (im Wert von mindestens 1,5 Milliarden EURO) vernichtet werden soll, tut das, was bei einem Rechtsanwalt als „Klientenverrat“ bezeichnet würde. So jemand hat in der Regierung nichts verloren.
Oberster Bauernlobbyist und gleichzeitig Agrarlandesrat
„Steixner ist selbst Mitglied in zwei Agrargemeinschaften. Er hat sich Als Obmann des Bauernbundes in den letzten 20 Jahren ein System der Macht geschaffen. Er ist gleichzeitig oberster Bauernlobbyist und als Agrarlandesrat unterstehen ihm weisungsgebundene Beamte. Diese Doppelfunktion ist untragbar. Er hat sich unser Misstrauen redlich erarbeitet“, so LA KO Bernhard Ernst. Mag sein, dass sich LH-Stv. Steixner in den letzten Wochen einen Schafspelz umgelegt hat. Allerdings besteht kein Zweifel, dass LHStv. Steixner überall dort, wo die Öffentlichkeit nicht hinschauen kann, weiterhin versuchen wird, die unrechtmäßigen Privilegien einiger weniger weiterhin so weit als irgend möglich aufrecht zu erhalten. Wenn ein Beamter der Agrarbehörde jetzt seine Pflicht erfüllen möchte, muss er dies unter unzumutbaren Verhältnissen tun, da er – solange Steixner der Regierung angehört – immer fürchten muss, ein ähnliches Schicksal zu erleiden, wie Hofrat Dr. Guggenberger.