Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, werter Günther.
Aus großer Sorge um die Gerechtigkeit in unserem Land, wende ich mich mit diesem offenen Brief an Dich. In diesen für die Wirtschaft und die Bevölkerung in Tirol so turbulenten Zeiten ersuche ich Dich, dass du im Bereich der Aufarbeitung der Rechtsfragen bezüglich der Tiroler Gemeindegut-Agrargemeinschaften für Klarheit und Gerechtigkeit sorgst.
“Ich bin in Sorge um den Rechtsstaat”
Ich schreibe Dir heute, weil ich in großer Sorge um den Rechtsstaat in unserem Land bin. Aus meiner Sicht ist Gefahr in Verzug. Daher ersuche ich Dich, Deine Verantwortung wahr zu nehmen und dieses Thema, das unzählige Tirolerinnen und Tiroler berührt, zur Chefsache zu erklären.
Agrarfrage ist Gemeindeinteresse
In seinem Erkenntnis vom 11.06.08 hat der Verfassungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass den Tiroler Gemeinden und damit allen Bürgerinnen und Bürgern über Jahrzehnte ihr gerechter Anteil am öffentlichen Gemeindegut vorenthalten worden ist. Es geht ausschließlich um Gemeindeinteressen. Die bäuerliche Holz- und Weidenutzung am Gemeindegut stellt niemand in Frage. Die Neuordnung betrifft zutiefst Gemeindebelange, der für Gemeindeangelegenheiten zuständige Landesrat bist du selber.
Steixner ist befangen – Täter kann nicht Richter sein
Es ist dem Höchstgericht wie der Tiroler Bevölkerung gegenüber ein Affront, wenn das Unrecht gegenüber den öffentlichen Gemeindeinteressen jetzt durch denjenigen abgestellt werden soll, der den jahrzehntelangen Missbrauch und die Willkür im Umgang mit öffentlichem Gemeindegut mit zu verantworten hat. Es ist allgemein bekannt, dass LHstv Anton Steixner in hohem Maße befangen ist. Er ist persönlich Mitglied mehrerer Gemeindeguts-Agrargemeinschaften und als Obmann des Bauernbundes oberster Interessensvertreter der Bauern – daher ist er bestrebt am vorhandenen Unrechts-System wenig zu ändern.
Es zählt zum wesentlichen Bestandteil unserer Verfassungsordnung, dass die politische Verwaltung wie die Gerichtsbarkeit unbefangen arbeiten können muss. Es ist Aufgabe des Landeshauptmannes, eine Ressortverteilung innerhalb der Landesregierung herbei zu führen, die eine offenkundige Befangenheit und damit Verfassungswidrigkeit in der Geschäftsführung der Landesregierung beseitigt. Es widerspricht dem gesunden Menschenverstand, dass jemand in der Funktion eines Staatsamtes als Regierungsmitglied in eigener Sache entscheiden können soll.
Ein Landeshauptmann, der hier seine Verantwortung nicht wahrnimmt, macht sich selbst schuldig.
Vor unserer Verfassung und vor der Tiroler Bevölkerung ist die Schaffung eines neuen Sachgebietes in der Abteilung Agrarbehörde unter der politischen Leitung und Verantwortung von LHstv. Steixner verfassungswidrig, wenn die Verfolgung von Gemeindeinteressen im Zuge von Neuordnungen an Gemeindeguts-Agrargemeinschaften nicht in die Zuständigkeit des Landeshauptmannes als Gemeindereferent der Landesregierung fällt.
Da hilft es auch nicht, wenn ein zuständiges Regierungsmitglied sich von seiner Befangenheit damit retten will, indem es erklärt, sich nicht in die behördlichen Agenden einmischen zu wollen. Das Gegenteil ordnet unsere Verfassung an.
Die einzige korrekte Lösung besteht darin, dass der Landeshauptmann seine Verantwortung für die Gemeindeangelegenheiten wahrnimmt und die Befangenheit von LHstv. Steixner beendet. Ich bitte Dich, dass du rasch handelst.
Mit freundlichen Grüßen, LA Fritz Dinkhauser