Missbrauchsopfer entschädigen – Verjährungsverzicht ist keine Untreue!

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Für Liste Fritz ist das Verhindern einer ordentlichen Aufarbeitung von ÖVP und Grünen eine Schande

Verjährungsverzicht wurde von ÖVP und Grüne abgeändert!

“Jenen zu helfen, die sich selbst nicht helfen können ist der politische Antrieb der Liste Fritz. Auf die Heimopfer in Tiroler Kinderheimen trifft das ganz besonders zu. Bereits im Jahr 2014 hat die Liste Fritz einen Antrag auf Verjährungsverzicht gegenüber den Heimopfern im Tiroler Landtag eingebracht. ÖVP und Grünen haben den Antrag dahingehend abgeändert, dass in Einzelfällen auf den Einwand der Verjährung verzichtet werden kann, nicht aber in jenen Fällen, die bereits Klage eingereicht haben. Auch beim neuerlichen Antrag der Liste Fritz im März dieses Jahres, hat sich die schwarz-grüne Landesregierung nicht dazu durchringen können, einen generellen Verjährungsverzicht zu unterstützen und den Heimopfern damit den Gang vor Gericht zu ermöglichen. Mit dem Verzicht der Verjährung, könnte sich die Landesregierung der Untreue schuldig machen, so das neue Argument von ÖVP und Grünen. Statt den Opfern nach Jahren der Demütigung und einem Leben mit schweren psychischen und physischen Folgen endlich ein wenig Verständnis entgegenzubringen, bringen ÖVP und Grüne das nächste Argument, um einen Verjährungsverzicht auf die lange Bank zu schieben. Mein ehemaliger Abgeordnetenkollege Andreas Brugger hat die größte politische und rechtliche Expertise im Zusammenhang mit den Missbrauchsopfern in den Tiroler Kinderheimen, weshalb wir ihn um seine rechtliche Einschätzung gebeten haben”, berichtet Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider.

Zum Nachlesen:

Stellungnahme Dr. Andreas Brugger

Das Land Tirol ist kein Unternehmen!

“Wäre es strafbar, für solche erschütternden Ereignisse auch nach der Verjährung Schadenersatz zu leisten, dann hätten wir keinen Rechtsstaat, sondern einen Unrechtsstaat. Man darf das Land Tirol nicht mit einem privaten Unternehmen gleichsetzen, dessen einziger Zweck darin liegt, möglichst viel Gewinn zu machen. Das öffentliche Vermögen wird nicht dafür eingenommen, um Gewinn zu erwirtschaften, sondern es mehr oder weniger zur Gänze wieder für die Menschen auszugeben. Die Ausgabe von öffentlichen Geldern stellt also nicht Untreue, sondern den Normalfall dar. Es kann jedenfalls nicht sein, dass das Ergebnis einer Rechtsauslegung jemanden dazu zwingen würde, sich extrem unmenschlich zu verhalten. Wäre ein Verzicht auf Verjährung strafbar, also Untreue, hätte das Land Tirol außerdem bereits strafbar gehandelt, denn es sind bereits Schadenersatzzahlungen an Missbrauchsopfer geleistet worden, wenngleich in einer beschämend geringen Höhe. Den politischen Entscheidungsträgern steht ein relativ großer Ermessensspielraum zu, was die Verwendung von öffentlichen Geldern anbelangt. Eine Verwendung von öffentlichen Geldern dafür, Menschen zu entschädigen, denen als Kindern und Jugendlichen in grausamer Weise Schade zugefügt wurde, kann also keine strafbare Handlung bzw. Untreue sein. Damit würde man die Staatsgrundwerte ins Gegenteil verkehren“ stellt Rechtsanwalt Dr. Andreas Brugger fest.

Das Land sollte endlich zu seinem Wort stehen!

“Wie die schwarz-grüne Landesregierung mit den Missbrauchsopfern umgeht, ist eine Schande für dieses Land. 2010 hat Platter die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle und Entschädigung der Opfer angekündigt. Seit mehr als neun Jahren wird nun also schon verhindert, dass Missbrauchsopfer vor Gericht gehen können. Alle wissen, dass diesen Menschen schweres Unrecht angetan wurde, und trotzdem wehren sich ÖVP und Grüne mit allen tauglichen und untauglichen Mitteln gegen eine ordentliche Aufarbeitung. Das ist nicht in Ordnung”, erklärt Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint.