Kalt-Warm bei neuem Pflegegeldgesetz!

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„Wenn ab morgen im Landtag das Tiroler Pflegegeldgesetz beschlossen wird, dann hat das positive Seiten. Erstens berücksichtigt es endlich dementiell Erkrankte stärker. Bisher haben sie oftmals kein bzw. ein zu geringes Pflegegeld, aufgrund des häufig recht guten körperlichen Zustandes, erhalten. Zweitens wird die längst fällige 24-Stunden Betreuung – zum Unterschied zur 24-Stunden Pflege – geregelt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da ein Pflegebedürftiger meist Unterstützung und Betreuung den Tag über braucht, sollte der reine Pflegeaufwand so groß werden, so sind viele Betroffene in Alten- und Pflegeheimen untergebracht“, sagt LA Dr. Andrea Haselwanter-Schneider von der zweitstärksten Fraktion im Landtag.

Zustimmung und Kritik zu neuem Pflegegeldgesetz

Allerdings kommt von der Liste Fritz Dinkhauser – Bürgerforum Tirol auch Kritik am Gesetz. So hinkt das Gesetz etwa bei der Einstufung des Pflegegeldes modernen, internationalen Standards weiter nach..

„Nach wie vor ist es im neuen Gesetzesentwurf vorgesehen, dass ausschließlich eine ärztliche Untersuchung bzw. Diagnostik darüber entscheidet, ob eine pflegebedürftige Person Pflegegeld beziehen kann oder nicht. Oder ob das Pflegegeld erhöht wird oder nicht. Die rein ärztliche Untersuchung wird zu einem vorgegebenen Zeitpunkt durchgeführt, von einem Arzt, der den Patienten nicht kennt. Für viele Betroffene und Angehörige ergibt sich das Problem, dass diese Einschätzung eine reine Feststellung der Tagesverfassung ist. Ideal wäre hier die gemeinschaftliche Vorgehensweise durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie Sprengelärzte und Ärzte, die den Patienten kennen. Die Einstufungen könnten durch dieses Vorgangsweise jedenfalls treffsicherer und zufrieden stellender gestaltet werden“, meint LA Haselwanter-Schneider.

Landesregierung sperrt sich gegen neue, innovative Ideen

Die Regierungsparteien lehnen das aber ab. Ihr Argument: Man habe ohnehin keine Handlungsmöglichkeiten. Schließlich müsse eine Vereinbarung mit dem Bund umgesetzt werden.

„De facto heißt das, das Land Tirol arbeitet nach Mindeststandards. Mitdenken und einbringen innovativer Ideen sind nicht notwendige Eigenschaften von Abgeordneten. Hier verweise ich auf andere Bundesländer, etwa Niederösterreich, wo es eine Intensivpflegezulage für bestimmte, in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen (Hospiz, Alten- und Pflegeheimen) betreute Klienten gibt. Das kommt einer achten Pflegestufe gleich und stellt sicher, dass die getroffenen Maßnahmen weit über eine „Warm-Satt-Sauber Pflege“ hinausgehen. Das Land Tirol soll gerade bei den pflegebedürftigen Menschen, welche in der Regel die „Leisesten mit der geringsten Lobby“ sind einen zukunftsträchtigen und innovativen Weg gehen“, so Haselwanter-Schneider.