Landesregierung muss als Aufsichtsbehörde agieren
„Grundsätzlich sollte ein Bürgermeister keine Aufträge seiner Gemeinde annehmen, die Optik wird immer eine schiefe sein. Wenn ein Bürgermeister noch dazu über eine Mehrheit im Gemeinderat verfügt und sich damit den Auftrag quasi selber zuschanzen kann, dann sollte er sowieso die Finger von Aufträgen der Gemeinde lassen. Natürlich sollte ein Bürgermeister dieses Gespür ´Was geht, was geht nicht?’ selber mitbringen, mit seiner freiwilligen Kandidatur zum Bürgermeister hat er sich für den Job in der Politik entschieden und muss daher gegebenenfalls Nachteile für seine Firma in Form von nicht erhaltenen Aufträgen in Kauf nehmen. Wenn diese Sensibilität beim einen oder anderen Bürgermeister aber nicht gegeben ist, ist die Landesregierung als Aufsichtsbehörde am Zug”, erklärt Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider.
Doppelfunktion für ÖVP und Grüne kein Dorn im Auge
Dass diese Doppelbesetzung für Schwarz-Grün offensichtlich in Ordnung ist, zeigt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrages von FPÖ, Impuls und Liste Fritz.
“Allerdings scheinen beim zuständigen ÖVP-Landesrat Tratter und bei der ÖVP einmal mehr Worte und Taten dazu auseinanderzuklaffen. Tratter lässt ausrichten, er halte derartige ´In-Sich-Geschäfte’ für nicht gescheit. Aber was tut er konkret dagegen, wie will er sie künftig verhindern? FPÖ, Liste Fritz und Impuls haben im Mai-Landtag beantragt, dass ein Bürgermeister nicht gleichzeitig Amtsleiter derselben Gemeinde sein soll. Wir treten dafür ein, die Aufgaben der beiden strikt zu trennen: Da die politische Entscheidung, dort die fachlich-amtliche Expertise. Aber anstatt gemeinsam einen Weg zu finden, derartige Doppelfunktionen in den Gemeindestuben zu beenden, lehnen ÖVP und Grüne unseren Landtagsantrag ab. Ein eigener Vorschlag dazu, Fehlanzeige! Ihre Glaubwürdigkeit, dass ihnen ´In-Sich-Geschäfte’ der Bürgermeister mit der eigenen Gemeinde ein Dorn im Auge sind und sie diese beenden wollen, untermauern sie damit nicht“, meint Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider.
Im Wortlaut:
Dringlichkeitsantrag zum Mai-Landtag, 04. Mai 2016