Laut angegebenen Tätigkeitsbereich dürfen unterstützende Aufgaben bei der Basisversorgung, also etwa der Pflege, unter Anleitung und Aufsicht von „Angehörigen der Gesundheitsberufe“ durchgeführt werden. Diese Formulierung ist nicht eindeutig und muss im Sinne einer qualitativ hochwertigen Pflege „Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen“ heißen.
Nicht bei Pflege sparen!
„Bei einer sehr großzügigen Auslegung des Gesetzestextes ist nicht auszuschließen, dass künftig aus Kostengründen vielfach günstigere Hilfsdienste anstatt speziell in der Pflege ausgebildeter Personen angestellt wird. Diese Entwicklung ist in Ostösterreich teilweise schon erkennbar. Ich verwehre mich dagegen, eine solche Praxis auch bei uns in Tirol einreißen zu lassen“, so LA Dr. Andrea Haselwanter-Schneider von der zweitstärksten Fraktion im Tiroler Landtag.
Die Liste Fritz Dinkhauser – Bürgerforum Tirol fordert, dass in Tirol pflegebedürftige Menschen weiterhin eine Pflege nach einem sehr hohen Standard erhalten. Verschiedene Hilfsdienste sollten nur unterstützend und mit deutlich abgegrenzten Aufgabenbereichen angestellt werden.