Liste Fritz hatte Mastbetrieb zum Landtags-Thema gemacht – jetzt Chance auf richtigen Standort

Der Verfassungsgerichtshof hat die Sonderflächenwidmung für den geplanten Geflügelhof im Ortsteil Wald in der Gemeinde Obsteig als gesetzwidrig aufgehoben. „Das ist richtig heftig und absolut kein alltäglicher Vorgang. Das ist eine politische Watschn für die Vorgangsweise im Gemeinderat in Obsteig und für die schwarz-rote Landesregierung als zuständige Aufsichtsbehörde. Laut Verfassungsgerichtshof haben Gemeinderat und Landesregierung wesentliche Grundlagen nicht berücksichtigt, etwa zur Vermeidung von Nutzungskonflikten, zur Wasserversorgung, zum Schutz des Landschaftsbildes, zur Bewahrung erhaltenswerter natürlicher Landschaftselemente und zur verkehrsmäßigen Erschließung. Der massive Widerstand der Bürger, unterstützt von uns als Liste Fritz, hat nun dazu geführt, dass der Verfassungsgerichtshof diese gesetzwidrige Widmung aufgehoben hat. Damit heißt es zurück an den Start und damit bietet sich jetzt die wirkliche Chance für Gemeinderat und Landesregierung, den Geflügelmastbetrieb an einem anderen, passenderen Ort anzusiedeln“, stellt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint klar.

Verfassungsgerichtshof ortet schwerwiegendes Versagen

Die Liste Fritz hat die Widmung für den geplanten Putenmastbetrieb im Tiroler Landtag thematisiert. Wir haben von ÖVP-Landeshauptmann Anton Mattle, ÖVP-Raumordnungslandesrat Josef Geisler und SPÖ- Umweltlandesrat Rene Zumtobel Rede und Antwort verlangt. „Mattle verweigerte jede Antwort, Zumtobel hat sich aus der Verantwortung herauslaviert und Geisler hat sich auf ´eine umfassende raumordnungsrechtliche Prüfung und Interessenabwägung` herausgeredet, nach der die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt worden sei. Wie umfassend diese Prüfung wirklich war, zeigt der Verfassungsgerichtshof nun schonungslos auf. Gar nicht. Es fehlt an wesentlichen Grundlagen, die der Gemeinderat nicht erhoben und die Landesregierung nie eingefordert hat, sodass die Widmung gesetzwidrig war. Ein schwerwiegendes Versagen zu Lasten der betroffenen Anwohner, für die es um eine massive Lärm- und Geruchsbelästigung geht“, zeigt Markus Sint auf.

Letztlich bestätigt der Verfassungsgerichtshof eine grundlegende Kritik der Liste Fritz. „Es ging hier nie um einen ortsüblichen Bauernhof, sondern um einen Industriebetrieb zur Gewinnmaximierung. Es ging nie um den Kampf eines einzelnen Bauern für seinen Betrieb und gegen schikanöse Nachbarn, sondern immer um den Kampf der Anwohner für ihre Gesundheit und Lebensqualität gegen ein Industrieunternehmen mit bis zu 25.000 Tieren. Das ist ein gewaltiger Etappensieg für die Anwohner und die politische Arbeit der Liste Fritz“, freut sich Klubobmann Markus Sint für die betroffenen Anwohner in Obsteig.