Aus Sicht der Liste Fritz kommen LH Anton Mattle, sein Stellvertreter Josef Geisler und die ÖVP-Landesräte Cornelia Hagele und Mario Gerber den gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes des Bundes nicht ausreichend nach. Mattle ist nach wie vor noch Aufsichtsratsvorsitzender der landeseigenen TIWAG und Gesellschafter einer Liegenschaftsverwaltung, obwohl er schon seit Jahren als Landesrat wie auch jetzt als Landeshauptmann politisch tätig ist. Die ÖVP-Landesräte Hagele und Gerber haben laut Firmenbuch auch ein Monat nach Amtsantritt nach wie vor Geschäftsführer- bzw. Gesellschaftertätigkeiten inne. Mattle, Hagele, Gerber und Geisler bekleiden überdies mehrere Aufsichtsratsmandate. Für Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint alles zusammen ein “No Go”. “Das ist politisch, moralisch und gesetzlich nicht tragbar. Noch dazu entpuppt sich Mattle als ‘Wiederholungstäter’. Schon als Landesrat hat er sich nicht binnen drei Monaten von seinem Unternehmen getrennt, wie gesetzlich vorgesehen. Auch jetzt als Landeshauptmann bewegt er sich nur auf Druck der Opposition, um dem Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz Folge zu leisten”, so Sint. Falls die ÖVP-Landesräte Hagele, Gerber bzw. Geisler nach Amtsantritt ihre unternehmerischen Tätigkeiten, Beteiligungen bzw. Aufsichtsratstätigkeiten wie gesetzlich gefordert ‘unverzüglich’ dem Unvereinbarkeitsausschuss des Landtages gemeldet haben, stellt sich die Frage, warum dieser bis dato nicht getagt und nichts beschlossen hat. “Unverzüglich mitteilen, kann nur sofort heißen, aber weder hat der Unvereinbarkeitsausschuss zu November-Landtag noch jetzt zum Dezember-Landtag getagt! Das ist kein Kavaliersdelikt, es geht um die Einhaltung des Gesetzes!”, sieht Sint sofortigen Handlungsbedarf.
Mattle, Gerber & Co. können nicht Diener zweier Herren sein
“Deswegen gibt es das Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz. Das regelt, wie sich ein Mitglied der Landesregierung bei einem Beruf mit Erwerbsabsicht, bei Firmenbeteiligungen und bei Aufsichtsratstätigkeiten zu verhalten hat. Diese lasche und laxe Haltung darf nicht der neue politische Stil der schwarz-roten Landesregierung sein”, meint Sint, der deshalb die säumigen Landesräte auffordert, endlich den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. “Als allererstes sind sämtliche Aufsichtsratsmandate sofort zurückzulegen, dazu hatten die Regierungsmitglieder jetzt schon mehr als ein Monat Zeit. Laut Firmenbuch habe sie das aber noch nicht gemacht! Binnen drei Monaten haben sie ihre Geschäftsführer- und Gesellschaftertätigkeiten aufzugeben. Nachdem der Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss des Landtages noch nie getagt hat, weiß der Landtag nicht, was die betroffenen ÖVP-Landesräte hier planen. Laut Firmenbuch halten sie aber nach wie vor ihrer Funktionen aufrecht. Das Gesetz ist klar, es will Unvereinbarkeiten verhindern und schiefe Optiken vermeiden, das sollte auch im ureigensten Interesse der Regierungsmitglieder sein”, stellt Liste Fritz-Klubobmann Sint klar.
Wer “A” sagt, muss auch “B” sagen
“Am Beispiel TIWAG und Mattle sieht man, wie sehr eine Unvereinbarkeit gegeben ist. Mattle kann nicht auf der einen Seite Eigentümervertreter sein, also die Interessen des Landes vertreten, und als Aufsichtsrat gleichzeitig die Interessen des Unternehmens wahrnehmen. Das gilt auch für Gerber und Hagele. Regierungsmitglieder und generell aktive Politiker gehören raus aus den Aufsichtsräten!”, ist Sint überzeugt. Er fordert eine klare Grenze zwischen politischem Mandat und der Aufsichtsratstätigkeit in einem Unternehmen im Sinne der politischen Hygiene ein. “Sonst verfestigt sich der Vorhalt, dass es sich Politiker und die da oben selbst richten können.”