Liste Fritz sieht Erfolg für konsequente politische Arbeit
Teilnahme an Gemeinderatssitzungen ist zulässig!
“Für uns als Liste Fritz war es immer klar, Öffentlichkeit ist ein so hohes Gut, dass Bürger als Zuhörer bei Gemeinderatssitzungen zuzulassen sind. Corona und Ausgangsbeschränkungen hin oder her. Die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr des folgenden Tages insbesondere zum Zweck der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper zulässig ist”, erklärt Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint auf Berufung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Bürger dürfen nicht ausgeschlossen werden!
“Auf Anfrage der Liste Fritz stellt das Ministerium jetzt schriftlich klar, dass die Covid-Notmaßnahmenverordnung die Teilnahme an Sitzungen trotz Ausgangssperre möglich macht. Das sollte jetzt auch die letzten unbelehrbaren Bürgermeister, von Wenns über Zirl bis Gries am Brenner, überzeugen und die abenteuerlichen Interpretationsversuche der Gemeindeabteilung des Landes beenden. ‘Ober sticht Unter’, wenn die Bundesverordnung Bürger nicht ausschließt, dann dürfen auch Bürgermeister ihre Bürger nicht mehr rausschmeißen!”, erklärt Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint.
Eine Entschuldigung wäre das Mindeste!
“Es ist ein Erfolg für die Demokratie und ein Erfolg für unsere konsequente politische Arbeit. Wir haben letzte Woche im Landtag für einen einstimmigen Beschluss gesorgt und parallel diese Klarstellung aus dem Bundesministerium in Wien erreicht. Es bleibt der Ärger und die Enttäuschung über das undemokratische Verhalten des Bürgermeisters in Wenns, der einen Gemeindebürger von der Polizei abführen hat lassen. Delikt: Zuhören bei einer Gemeinderatssitzung! Eine Entschuldigung des Bürgermeisters ist jetzt wohl das Mindeste!”, lässt Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint abschließend wissen.