16 konkrete Liste Fritz-Verbesserungsvorschläge für eine neues Untersuchungsausschussgesetz!

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Nach Erfahrungen aus TSD-U-Ausschuss will Liste Fritz Untersuchungsausschüsse tatsächlich zu Minderheitenrecht machen

Liste Fritz legt 16 konkrete Verbesserungsvorschläge für ein neues U-Ausschussgesetz!

“Vieles hat funktioniert, einiges gehört verbessert. Das hat sich bei der erstmaligen Anwendung des Untersuchungsausschussgesetzes im Zuge des TSD-Untersuchungsausschusses gezeigt. Der U-Ausschuss ist das schärfste Instrument des Tiroler Landtages, die Auskunftspersonen sagen unter Wahrheitspflicht aus. Am Papier ist der U-Ausschuss ein Minderheitenrecht, in der Praxis leider nicht. Daher wollen wir als Liste Fritz ein tatsächliches Minderheitenrecht! Es geht um parlamentarische Kontrolle und die richtet sich meist gegen die Mehrheitsparteien. Es ist also völlig unsinnig, wenn das schärfste Kontrollorgan des Landtages von der Mehrheit des Landtages diktiert wird! Insgesamt 16 konkrete Verbesserungsvorschläge haben wir als Liste Fritz ausgearbeitet und dem Unterausschuss zur Erarbeitung eines neuen U-Ausschussgesetzes vorgelegt. Wesentliche Punkte für uns sind, dass in Zukunft ein Viertel der Abgeordneten des Tiroler Landtages einen U-Ausschuss einsetzen soll. Das sind neun statt bisher zehn Abgeordnete und damit eine Angleichung an das Viertel, das auch im Bund als Quorum gilt. Ohne die Zustimmung dieser neun Abgeordneten soll es unmöglich werden, dass eine Mehrheit Untersuchungsgegenstand oder Untersuchungszeitraum einfach abändert. Der TSD-U-Ausschuss hat uns gezeigt, wie notwendig diese Verbesserung ist. Die Einbringer wollten lediglich die TSD und den Zeitraum zwischen 2014 und 2019 untersuchen. Die Regierungsmehrheit von ÖVP und Grünen hat das torpediert indem sie den Untersuchungsgegensand auf die gesamte Flüchtlingsbetreuung und den Untersuchungszeitraum auf 15 Jahre ausgeweitet und damit verwässert hat. Ein Viertel der Abgeordneten soll auch den Verfahrensleiter und den Stellvertreter bestimmen. Die Mehrheitsparteien, deren politische Arbeit und Verantwortung ein U-Ausschuss aufarbeitet, sollen sich den ‘Herr des Verfahrens’ nicht selbst aussuchen dürfen”, schlägt Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint vor.

Zum Nachlesen: 

Verbesserungsvorschläge der Liste Fritz

Die Liste Fritz fordert eine Anpassung an die Medienzeit des Jahres 2022. Sämtliche Beratungen und Befragungen des U-Ausschusses sollen komplett und für alle Medien öffentlich werden! Zudem sind alle Akten und Unterlagen vorzulegen.

Wer zu einem U-Ausschuss geladen ist, sollte auch erscheinen!

“Die geladenen Auskunftspersonen sollen vor dem U-Ausschuss auch wirklich erscheinen müssen. Notfalls soll es dazu Beugestrafen geben. Im TSD-U-Ausschuss hat die ehemalige ÖVP-Landesrätin Anna Hosp ihr Erscheinen und ihre Aussage vor dem U-Ausschuss verweigert, obwohl sie Informationen liefern hätte können. Ganz wichtig, sämtliche Akten und Unterlagen, die sich ‘in der Verfügungsgewalt der Regierungsmitglieder’ befinden, sind dem U-Ausschuss künftig vorzulegen. Dazu zählen auch Aufsichtsratsprotokolle, Mails und Chats, alles was ein Regierungsmitglied zur Sache im Büro hat. Grünen-Landesrätin Fischer hat Akten im TSD-U-Ausschuss nicht ausgehändigt. Der VfGH soll künftig als ‘Schiedsrichter’ für Streitfragen zur Verfügung stehen. Dazu braucht es eine Gesetzesänderung im Nationalrat”, erklärt Liste Fritz-Klubdirektor Daniel Holzer.

Verbesserungsvorschläge Liste Fritz

1. Einsetzungsminderheit: 1/4 (bei 36 LT-Abgeordneten: 9 Personen): 9 statt bisher 10 Personen, Vgl. Regelung Nationalrat
2. Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes und des Untersuchungszeitraumes nur durch alle ursprünglichen Antragsteller (1/4 Antragstellerrecht)
3. Vorsitz und Stellvertreter Regelung: 2/3 Mehrheit (bisher einfache Mehrheit)
4. Verfahrensleiter und Stellvertreter Regelung: 1/4 Antragstellerrecht (bisher zwei Drittel)
5. Abberufung Verfahrensleiter und Stellvertreter: 2/3 Mehrheit
6. § 4 Unterbrechung des Untersuchungsausschusses: Soll gestrichen werden (geht um politische Aufklärung, nicht um (straf-)rechtliche)
7. Öffentlichkeit der Sitzungen: Fernseh- und Rundfunkübertragungen, Online-Streaming
8. Beweisbeschluss: 1/4 Minderheitenrecht, bisher ein Drittel
9. Keine Abänderung, Erweiterung oder Zurückziehung von Beweisbeschlüssen ohne Zustimmung aller ursprünglichen Antragsteller
10. Vorführen von Auskunftspersonen inkl. Beugestrafe
11. Konkrete Ablaufregelung, Zeitenregelung für Ausschuss: 10 Minuten-Intervall: Verfahrensleiter, Ausschussmitglieder
12. Verfahrensdauer: Maximal bis Ende Legislaturperiode (Keine Jahresfristen oä.)
13. Prozedere Sachverständigenbestellung: 1/4 Minderheitenrecht
14. Aktendefinition, Akten und Unterlagen, alles in Verfügungsgewalt, inkl. AR-Protokolle. Kann auch Klassifizierung geben.
15. Zusammenfassung inkl. Bewertungen und Empfehlungen durch Verfahrensleiter, Berichterstattung = Bericht/Zusammenfassung des Verfahrensleiters, Fraktionsberichte, Minderheitenberichte möglich
16. Verfahrensweg zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) in sämtlichen Belangen

Zum Nachlesen: 

Verbesserungsvorschläge der Liste Fritz