Anton Steixner über seine Rolle als ÖVP Bauernbundobmann und Landesrat: TT, vom 11. April 2008, LR Anton Steixner:
„Es hat mich oft geärgert, ins Eck als beinharter Interessensvertreter gedrängt zu werden. Natürlich habe ich mich immer für die Anliegen der Bauern stark gemacht. Wir Bauern treten eben als Gruppe auf, wo nicht permanent jeder eine andere Linie vertritt. Wir haben aber sicher keine Übermacht im Land. (…) Es war immer mein Ziel, Landesrat zu werden. Ich sage ehrlich, dass ich mir das auch schon in der Vergangenheit zugetraut habe.“
Anton Steixner auf der Seite seiner Lobby. Auch nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Tirol heute, vom 16.07.2008, Studiogast Anton Steixner:
„So ganz schnell wird das nicht gehen, das ist auch a bissl mei Sorge an der ganzen Gschicht, weil nach dem Urteil, so wie ich das herauslese, ist das Eigentum an sich nit übertragen an die Gemeinde, des bleibt bei der Agrargemeinschaft, aber man sagt, die gewerblichen Einnahmen stehen der Gemeinde zu, aber das kann dann auch heißen, dass die Agrarier sagen, wenn ich keinen Nutzen mehr aus einer gewerblichen Wirtschaft habe, dann stell ich die Flächen dafür auch nicht mehr zur Verfügung. Das hieße dann, dass wir Blockade haben in vielen Gemeinden, dass es keine Skilifte mehr gibt, keine Skiabfahrt, keine Parkplätze mehr gibt, da müssen wir schauen, dass wir das verhindern, dass nit in jeder Gemeinde ein Streit entsteht, dass die sich die Köpf einschlagen, sondern dass wir Lösungen finden….“
Moderatorin Sybille Brunner: Ist das eine Drohung?
“Na Drohung überhaupt nit, aber der Grundbesitzer kann nicht gezwungen werden statt an Wald a andere Nutzung herbeizuführen, und wenn’s für ihn überhaupt keinen Nutzen mehr bringt, wenn man also sagt, die Agrargemeinschaften können zwar die Steuern zahlen, können die Schutzwälder bewirtschaften und sollen die Almen brav pflegen, aber alle anderen Einnahmen haben dann die Gemeinden, dann wird’s nimma ganz einfach sein.“
Anton Steixner zeigt Beharrungsvermögen. Auch nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Bauernzeitung 24.07.2008, Kommentar LR Anton Steixner:
„Der VFGH hat festgestellt, dass der Substanznutzen am Gemeindegut den Gemeinden zusteht, gleichzeitig wird aber die Rechtmäßigkeit der Übertragung des Eigentums an die Agrargemeinschaft bestätigt.“