Untersuchungsausschuss-Gesetz neu – Qualität vor Tempo für mehr Transparenz und Kontrolle!

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Liste Fritz steht zu inhaltlicher Verbesserung statt zu schwarz-grünem Husch-Pfusch-Beschluss

Eine übereilte Gesetzesnovelle bringt unseriöse schwarz-grün Politik zum Vorschein!

“Mit Platters plötzlichem Pensionswunsch und der übers Knie gebrochenen vorgezogenen Landtagswahl haben sich ÖVP und Grüne in vielen Bereichen selbst in großen Zeitdruck gebracht. Plötzlich bekommen sie es eilig. Auf ÖVP und Grüne trifft der Spruch ‘Am Abend wird der Faule fleißig!’ auch bei einem der wichtigsten Gesetze zu, dem Untersuchungsausschussgesetz. Eine Überarbeitung ist nötig, aber eine mit Qualität, mit Inhalt, speed kills! Es wäre auch genügend Zeit gewesen, denn Mitte Dezember 2020 hat der Landtag den Untersuchungsausschuss zu den Missständen in der TSD abgeschlossen. Am 3. Februar 2021 hat der Landtag eine Arbeitsgruppe für ein Untersuchungsausschuss-Gesetz neu beschlossen. In diesen eineinhalb Jahren hat es vier Sitzungen gegeben. Jetzt wollten ÖVP, Grüne und Neos eine halbfertige, unausgereifte Gesetzesnovelle beschließen, bei der die zentralen Fragen gar nicht beantwortet sind. Nicht mit uns, wir als Liste Fritz wollen endlich mehr Transparenz und Kontrolle, endlich seriöse Politik, eine inhaltliche Verbesserung statt eines schwarz-grün-pinken Husch-Pfusch-Beschlusses!”, stellt Markus Sint, Liste Fritz-Klubobmann und Mitglied des TSD-Untersuchungsausschusses fest.

Die Liste Fritz ist bereit für ein neues Untersuchungsausschussgesetz. Wir haben 16 konkrete und notwendige Verbesserungen ausgearbeitet und vor einem halben Jahr (!) allen Parteien und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Untersuchungsausschuss wird in Tirol zur Farce!

“Ein Untersuchungsausschuss macht als Minderheitenrecht Sinn, sonst verkommt er zur Farce! Wenn – wie in Tirol – die Regierungsmehrheit das Sagen hat und die Spielregeln vorgibt, dann kontrolliert sich die Regierung quasi selbst. Absurd und undemokratisch! Die Liste Fritz hat 16 Verbesserungsvorschläge gemacht, etwa dass nur jene Minderheit, die den U-Ausschuss einsetzt, den Untersuchungsgegenstand und den Untersuchungszeitraum vorgibt. Die Regierungsparteien mit ihrer Mehrheit sollen den Untersuchungsgegenstand und den Untersuchungszeitraum nicht beliebig ausweiten und damit verwässern dürfen. Genau das haben ÖVP und Grüne gemacht, statt 5 Jahre TSD, mussten wir dann 15 Jahre Flüchtlingsbetreuung in Tirol untersuchen! ÖVP, Grüne und Neos wollen diese Ausweitung durch die Mehrheit weiterhin, für die Liste Fritz ein No-Go! Mit einem Beschluss jetzt hätten wir keine Änderung und Verbesserung beim Aktenbegriff. Ein U-Ausschuss in Tirol bekommt jetzt viel weniger Akten als einer in Wien, wo zu den Akten noch weitere Unterlagen dazukommen. Das darf nicht sein! Auch für die Berichterstattung über den U-Ausschuss gibt es keine Verbesserung, Online-Medien kommen gar nicht vor. Print-Journalisten sitzen im Ausschuss und berichten, Radio- und Fernseh-Journalisten können das nicht. Ein gutes Untersuchungsausschuss-Gesetz bringt mehr Transparenz und Kontrolle, es ist zu wichtig, um es für schwarz-grüne Show-Politik zu missbrauchen. Ein demokratiepolitisch so wichtiges Gesetz halbfertig und in einer Husch-Pfusch-Aktion zu beschließen, wäre ein schwerer Fehler, den Liste Fritz, SPÖ und FPÖ nicht machen wollten. Ist so eine Novelle beschlossen, wird sie die nächsten Jahre nicht mehr neu verhandelt und verbessert”, erklärt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint.

Verbesserungsvorschläge Liste Fritz

  1. Einsetzungsminderheit: 1/4 (bei 36 LT-Abgeordneten: 9 Personen): 9 statt bisher 10 Personen, Vgl. Regelung Nationalrat
  2. Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes und des Untersuchungszeitraumes nur durch alle ursprünglichen Antragsteller (1/4 Antragstellerrecht)
  3. Vorsitz und Stellvertreter Regelung: 2/3 Mehrheit (bisher einfache Mehrheit)
  4. Verfahrensleiter und Stellvertreter Regelung: 1/4 Antragstellerrecht (bisher zwei Drittel)
  5. Abberufung Verfahrensleiter und Stellvertreter: 2/3 Mehrheit
  6. § 4 Unterbrechung des Untersuchungsausschusses: Soll gestrichen werden (geht um politische Aufklärung, nicht um (straf-)rechtliche)
  7. Öffentlichkeit der Sitzungen: Fernseh- und Rundfunkübertragungen, Online-Streaming
  8. Beweisbeschluss: 1/4 Minderheitenrecht, bisher ein Drittel
  9. Keine Abänderung, Erweiterung oder Zurückziehung von Beweisbeschlüssen ohne Zustimmung aller ursprünglichen Antragsteller
  10. Vorführen von Auskunftspersonen inkl. Beugestrafe
  11. Konkrete Ablaufregelung, Zeitenregelung für Ausschuss: 10 Minuten-Intervall: Verfahrensleiter, Ausschussmitglieder
  12. Verfahrensdauer: Maximal bis Ende Legislaturperiode (Keine Jahresfristen oä.)
  13. Prozedere Sachverständigenbestellung: 1/4 Minderheitenrecht
  14. Aktendefinition, Akten und Unterlagen, alles in Verfügungsgewalt, inkl. AR-Protokolle. Kann auch Klassifizierung geben.
  15. Zusammenfassung inkl. Bewertungen und Empfehlungen durch Verfahrensleiter, Berichterstattung = Bericht/Zusammenfassung des Verfahrensleiters, Fraktionsberichte, Minderheitenberichte möglich
  16. Verfahrensweg zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) in sämtlichen Belangen

Gesetz vom 7. Oktober 1998 über Untersuchungsausschüsse
LGBl. Nr. 105/1998, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 150/2012