Besondere Umstände bei Krankenhausmitarbeitern!
“Mitarbeiter der Tirol Kliniken dürfen ihre Arbeitskleidung nur auf dem Gelände der jeweiligen Krankenanstalt an- bzw. ausziehen. Zusätzlich müssen die Dienstnehmer ihre Dienstbekleidung auch selbstständig zur Ausgabestelle bringen und diese von dort abholen. Aus hygienischen und rechtlichen Gründen schreibt das der Dienstgeber seinen Angestellten vor. Die Wegzeiten zwischen den Garderoben, Ausgabestellen und den jeweiligen Abteilungen betragen, je nach Standort, bis zu 23 Minuten. Obwohl der Arbeitsweg und die Umkleidezeit üblicherweise nicht als Arbeitszeit bewertet werden, haben diese besonderen Umstände und Vorschriften für Krankenhausmitarbeiter dazu geführt, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) einer entsprechenden Klage stattgegeben hat”, berichtet Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider.
OGH-Urteil rasch umsetzen und Mitrarbeiter zu ihrem Recht verhelfen!
“Nach dem OGH-Urteil stehen nun die Tirol Kliniken und der zuständigen ÖVP-Landesrat Tilg in der Pflicht. Sie signalisieren grundsätzliche Bereitschaft das Urteil umzusetzen, wollen aber die Umstände und Details zunächst genauestens prüfen. Was das für die betroffenen Mitarbeiter bedeuten kann, haben wir beim monatelangen Ringen um die Ärztearbeitszeit und die Ärztegehälter gesehen. Auch finanzielle Verbesserungen für Pflegekräfte in Spitälern und Pflegeheimen hat Tilg erst in die Wege geleitet, als der Druck von allen Seiten groß geworden ist. Auf eine konkrete Umsetzung warten die Pflegekräfte in Pflegeheimen allerdings noch heute. Wenn der zuständige Landesrat in diesem Fall auch mit seiner gewohnten Lethargie auf das Höchstgerichtsurteil reagiert, wird er sich bald mit Leistungsklagen der Mitarbeiter beschäftigen müssen. Ein Urteil des OGH ist so rasch als möglich umzusetzen und sowohl Landesrat Tilg, als auch die Tirol Kliniken sollten alles daran setzen, damit die Mitarbeiter zu ihrem Recht kommen. Statt Ratlosigkeit, Hilflosigkeit und Tatenlosigkeit, braucht die Tiroler Gesundheitspolitik mehr Initiative, Ideen und politischen Willen”, hält Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider fest.
Urteil hat sich abgezeichnet!
“Die plötzliche Überraschung der Verantwortlichen bei den Tirol Kliniken und dem zuständigen Landesrat kann ich nicht nachvollziehen, da sich das OGH-Urteil bereits abgezeichnet hat. Statt an einer Lösung zu arbeiten, haben die Verantwortlichen wieder einmal abgewartet. Wie die Tiroler Landesregierung mit höchstgerichtlichen Urteilen umgeht, haben wir beim Agrarunrecht erlebt. 30 Jahre nach dem ersten Erkenntnis und Jahre nach dem zweiten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, haben die Tiroler Gemeinden Recht bekommen und einen Teil ihres Vermögens zurückerhalten. Das darf sich nicht wiederholen. Wenn es aufgrund dieses Urteils mehr Mitarbeiter in den Tirol Kliniken braucht, sind diese einzustellen, darüber kann es keine Diskussion geben”, ist Liste Fritz Landtagsabgeordnete Andrea Haselwanter-Schneider überzeugt.