Für Liste Fritz sind Vorschreibungen von hohen Mindestabnahme-Pauschalen zu hinterfragen
Wie viel Tirols Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger für Wasser bezahlen müssen, hängt stark davon ab, in welcher Gemeinde sie leben. Viele Gemeinden rechnen nach tatsächlichem Verbrauch ab, einige verlangen eine niedrige Pauschale, andere und hier vor allem Tourismusgemeinden setzen pauschale Mindestmengen an, die deutlich über dem Durchschnittsverbrauch liegen. In Kitzbühel müssen die Einwohner jährlich eine Mindestabnahme von 120m3 bezahlen, in Seefeld oder St. Anton sind es jährlich 100m³, unabhängig davon, ob sie tatsächlich nur 30m³ verbraucht haben. “Das ist gegenüber Alleinstehenden oder älteren Menschen unfair, unsozial und ungerecht. Zudem widerspricht es auch dem grundsätzlichen Prinzip von Gebühren – bezahlt werden soll das, was verbraucht wird. Ich habe 22m3 verbraucht, muss aber 100m3 bezahlen, das ist eine Frechheit! So eine Abrechnungsmethode motiviert außerdem überhaupt nicht zum Wassersparen”, betont Bettina Tschol, betroffene Bürgerin und Gemeinderätin in St. Anton. “Gerade in Zeiten des Klimawandels, in denen Süßwasservorräte knapper werden und sowohl Niederschlagsraten als auch Grundwasserspiegel sinken, ist diese Vorgangsweise fragwürdig. Denn auch bei geringem Verbrauch müssen die Gebühren für die Mindestabnahme voll bezahlt werden”, so Tschol weiter. “Aus einigen Tourismusgemeinden kommt als Argument für die hohe Mindestabnahme-Pauschalen beim Wasser, dass man auch die vielen Freizeitwohnsitzler zur Kassa bitten wolle. Gut gemeint, schlecht getroffen. Denn letztlich zahlt die einheimische Bevölkerung die Zeche. Wieder einmal haben die Einheimischen so handfeste Nachteile wegen Freizeitwohnsitzen in Tirol”, stellt Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint fest.
Liste Fritz: Keine Abzocke von Gemeindebürgern, Landesregierung soll Mindestabnahmemengen überprüfen
Bereits 2023 hat die Liste Fritz die Mindestabnahme-Pauschalen beim Wasserverbrauch zum Thema im Tiroler Landtag gemacht. In der Beantwortung einer Landtagsanfrage von Klubobmann Sint hat Landeshauptmann Mattle betont, dass sowohl die Gemeindeordnung als auch der Verfassungsgerichtshof Mindestabnahme-Pauschalen grundsätzlich erlauben. Aber sie müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht zur Abzocke führen. Der festgelegte Mindestverbrauch müsse in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Wasserverbrauch stehen. Die Liste Fritz fordert daher die Landesregierung auf, die Höhe der Mindestabnahme-Pauschalen in den Tiroler Gemeinden auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. “Wir sind dagegen, dass die Gemeindebürger abgezockt und als Melkkuh missbraucht werden”, erklärt Markus Sint.