Gesetz für Freizeitwohnsitzabgabe ändern: Alle besteuern und Einheimische von Tourismusabgabe befreien!
Liste Fritz schließt sich Kritik des Gemeindeverbandes an, will aber keine Doppelbesteuerung für Tiroler
Das Tiroler Modell für eine Freizeitwohnsitzabgabe ist kompliziert!
Derzeit läuft die Begutachtung für das Gesetz, mit dem eine Freizeitwohnsitzabgabe in Tirol eingeführt werden soll.
“Wie der Gemeindeverband sehen auch wir als Liste Fritz das Kärntner Modell als vernünftiger, treffsicherer und umsetzbarer an. In Kärnten gilt jeder Wohnsitz, der nicht als Hauptwohnsitz verwendet wird, als Zweitwohnsitz und deshalb fällt eine Abgabe an. Ausnahmen von der Abgabe gibt es für Schüler, Lehrlinge, Dienstnehmer oder für Gästebeherbergung. Die geplante Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe zielt dagegen auf die Nutzung als Freizeitwohnsitz ab, was die Umsetzung sehr erschwert. Denn wer beispielsweise erklärt, seinen Freizeitwohnsitz gar nicht zu nutzen, sondern leer stehen zu lassen, bezahlt keine Abgabe, außer es kann ihm das Gegenteil nachgewiesen werden. Das ist aufwendig, kompliziert und wird nicht gemacht werden”, lässt Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint wissen.
Illegale Freizeitwohnsitze werden von der Abgabe weiterhin gar nicht erfasst!
Weiter Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint: “Die Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe wird also, wenn überhaupt, nur legale Freizeitwohnsitze treffen, kein illegaler Freizeitwohnsitzbesitzer wird sich melden, nur weil er jetzt eine Abgabe zahlen muss. Das ist auszuschließen. Außerdem sollten wir in der Frage der Freizeitwohnsitze nicht das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren. Legale und illegale Freizeitwohnsitze sind uns deshalb ein Dorn im Auge, weil sie die Tiroler Dörfer entleeren und entseelen, außerhalb der touristischen Hochsaison stehen die Wohnungen und Häuser leer, die Menschen beteiligen sich kaum bis nicht am Dorfleben. Die Vielzahl dieser Freizeitwohnsitze treiben seit Jahren die Wohnpreise in den betreffenden Dörfern und Regionen immer weiter in die Höhe und die Tiroler Gemeinden müssen viele Vorleistungen erbringen, die durch die Zahlungen, welche Freizeitwohnsitzbesitzer auch leisten, nicht gedeckt sind. Erst recht nicht, weil ein Teil der Zahlungen an den jeweiligen Tourismusverband fließt und nicht an die Gemeinde”, stellt Liste Fritz-Landtagsabgeordneter Markus Sint fest.
Keine Doppelbesteuerung für Einheimische!
Die Liste Fritz will im Falle eines Beschlusses einer Tiroler Zweitwohnsitzabgabe eine Doppelbesteuerung für Einheimische – eine Abgabe an den Tourismusverband und eine Abgabe an die Gemeinde – verhindern.