FPÖ, Liste Fritz, Gerechtes Innsbruck: Vizebürgermeisterin Schwarzl hat Begegnungszone rechtswidrig verordnet!
FPÖ, Liste Fritz und Gerechtes Innsbruck sehen grüne Bankrotterklärung durch Rechtsgutachten bestätigt
FPÖ-Klubobmann Markus Lassenberger:
“Die grüne Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Schwarzl hat eine Begegnungszone in der Innsbrucker Innenstadt im Alleingang forciert und im September temporär umgesetzt. Anfang Oktober ist die Begegnungszone mehrheitlich mit den Gegenstimmen von FPÖ, Liste Fritz und Gerechtes Innsbruck dauerhaft beschlossen worden. Unseren Hinweisen auf rechtswidriges Vorgehen wurde kein Gehör geschenkt, weshalb wir gemeinsam ein Gutachten von Prof. Heinz Mayer eingeholt haben. Dieses Rechtsgutachten ist nun eingetroffen und ich kann versichern, dass dieses Rechtsgutachten eine politische Bombe beinhaltet und kein Stein am anderen bleibt. Ohne die Opposition und deren Hartnäckigkeit hätte man diese Rechtswidrigkeit und Alleingänge der grünen Verkehrsstadträtin Schwarzl nicht aufgedeckt, denn seitens der Regierungsparteien Für Innsbruck, ÖVP und SPÖ erfolgt keinerlei Kontrolle über den Koalitionspartner. Hin und wieder hört man vereinzelt kritische Worte denen aber keine Taten folgen. Es kommt zu einem ‘Abnicken’ von Beschlüssen ohne die Richtigkeit oder auch Rechtmäßigkeit zu hinterfragen. Für uns bestätigt sich, dass es unerlässlich ist als Oppositionspartei als Schutzschild für die Bürger da zu sein!”, ist FPÖ-Klubobmann Markus Lassenberger überzeugt.
Liste Fritz Innsbruck Gemeinderat Thomas Mayer:
“Wenn Verkehrsstadträtin Schwarzl meint, dass sie auf Basis eines dreiseitigen Gutachtens, das ein weisungsgebundener Beamter erstellt hat, im Alleingang Begegnungszonen errichten kann, dann ist sie definitiv am Holzweg. Schwarzl hat damit endgültig das Vertrauen verspielt. Der Gemeinderat ist das oberste gewählte Gremium in Innsbruck und Schwarzl hat den Gemeinderat bewusst übergangen und ausgehebelt. Die Grünen waren immer die ersten, die nach Transparenz, Demokratie und Zusammenarbeit gerufen haben und erweisen sich jetzt als oberste Zudecker. Bürgermeister Willi wollte die Opposition einbinden und hat sich als größter Drüberfahrer aller Zeiten geoutet. Um die alleinige Installation der Begegnungszone zu verteidigen, verweist die zuständige Verkehrsstadträtin Schwarzl auf eine Delegationsverordnung, die in diesem Bereich gar nicht zuständig ist und Begegnungszonen noch gar nicht kennt. Das alles zeigt, wie wichtig Opposition ist. Gäbe es uns drei nicht, gäbe es das Gutachten von Heinz Mayer nicht und dieses Gutachten ist natürlich eine politische Bombe. Dort steht schwarz auf weiß, dass Vizebürgermeisterin Schwarzl rechtswidrig gehandelt hat!”, berichtet Liste Fritz Innsbruck Gemeinderat Thomas Mayer.
Gemeinderat Gerald Depaoli vom Gerechten Innsbruck
“Nach der umstrittenen Postenbesetzung des Finanzdirektors, bei welcher sogar Altersdiskriminierung im Raum steht, nach dem 4 Millionen Euro Budgetschwindel von Georg Willi ist die jahrelange missbräuchliche und rechtswidrige Verwendung der Delegationsverordnung 2012 durch Noch-Vizebürgermeisterin und Noch-Stadträtin Uschi Schwarzl die endgültige Bankrotterklärung dekadenter und intransparenter grüner Stadtpolitik. Uschi Schwarzl hat selbstverständlich, wenn sie nur über einen Rest politischen Anstand verfügt – sofort all ihre politischen Funktionen zurückzulegen, um weiteren Schaden von der Stadt Innsbruck abzuwenden! Selbstverständlich hat das Gerechte Innsbruck bereits eine Anwaltskanzlei damit beauftragt die missbräuchliche Verwendung der Delegationsverordnung von Uschi Schwarzl, wir reden hier von ca. 2000 möglichen rechtswidrigen Verordnungen seit ihrem Amtsantritt 2018, auf den Verdacht des zigfachen Amtsmissbrauches zu überprüfen. Das Gerechte Innsbruck fordert daher nicht nur einen sofortigen Rücktritt von Schwarzl, wir fordern auch Bürgermeister Georg Willi auf sein politisches Scheitern einzugestehen, die Segel zu streichen, und den Weg für Neuwahlen im Frühling 2021 frei zu machen. Es kann nur besser werden!”, sagt Gemeinderat Gerald Depaoli vom Gerechten Innsbruck.
Zum Nachlesen:
Rechtsgutachten Univ. Prov. Heinz Mayer: Die Zuständigkeit zur Errichtung einer Begegnungszone (§ 76c StVO) nach dem Innsbrucker Stadtrecht
Delegationsverordnung Beschluss: Verfügung über die Übertragung von Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich