Tiroler Landtag ändert Mindestsicherungsgesetz!
Der Tiroler Landtag wird das Tiroler Mindestsicherungsgesetz heute so abändern, dass das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen bei der Berechnung der Mindestsicherung zählt. Eltern, die beispielsweise ihr behindertes Kind pflegen und die Mindestsicherung beziehen, wird damit künftig nicht mehr die Unterstützung gekürzt, weil das Pflegegeld als ihr Einkommen angerechnet wird.
Pflegende Eltern wurden bisher vom Gesetz “bestraft”!
“Diese kleine Änderung im Gesetz hat große Auswirkungen für die Betroffenen und es freut uns sehr, dass wir sie initiieren und durchsetzen konnten. Getreu unserem Motto ‘Denen helfen, die es brauchen’ ist es gelungen, für jene eine Hilfestellung zu erreichen, die sich beherzt um andere kümmern. Die bisherige Praxis war beschämend. Beispielsweise hat das Land Tirol pflegende Eltern, die sich tagtäglich aufopfernd um ihre kranken oder behinderten Kinder kümmern, insofern bestraft, als das Pflegegeld für das kranke oder behinderte Kind als Einkommen des Elternteils angerechnet worden ist. Weil die Eltern damit ein höheres Einkommen hatten, hat ihnen das Land Tirol weniger Mindestsicherung zugesprochen. Gemeinsam mit betroffenen Eltern, die sich hilfesuchend an mich gewandt haben, und unterstützt von der Caritas habe ich diese Ungerechtigkeit aufgezeigt und zum Thema im Landtag gemacht. Erfolge haben bekanntlich viele Gesichter und Selbstlob stinkt, aber ohne unser hartnäckiges Eintreten für die Betroffenen wäre die jetzt erfolgte Gesetzesänderung nicht möglich gewesen”, zeigt sich Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider überzeugt.
Die Liste Fritz – Bürgerforum Tirol hat diese Ungerechtigkeit mittels Landtagsantrag schließlich zweimal – 04. Mai 2016 und 26. Jänner 2017 – zum Thema gemacht (siehe Chronologie im Anhang). Beide Anträge haben ÖVP und Grüne ausgesetzt.
Zitat aus dem Bericht von Landesrätin Dr. Christine Baur vom 10.11.2016 zum Antrag der Liste Fritz – sie schreibt:
“Ein generelles Abgehen von der Anrechnung des Pflegegeldes würde sohin eine Gesetzesänderung des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes erfordern, welche nicht nur der diesbezüglichen einschlägigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs entgegengerichtet wäre, sondern vor allem auch mit dem Sinn und Zweck des Pflegegeldes nach dem Bundespflegegeldgesetz nicht vereinbar wäre.”
Unser Weg war mühsame und hartnäckige Arbeit!
“Schwarz-Grün wollte diese Ungerechtigkeit auf den St. Nimmerleinstag verschieben und das Problem aussitzen. Unser politischer Weg, den Betroffenen zu helfen, war mühsame und hartnäckige Arbeit. Weder die Abgeordneten von ÖVP und Grünen noch die zuständige Grün-Landesrätin Baur wollten eine entsprechende Gesetzesänderung umsetzen. Damals dagegen, jetzt dafür! Die mediale Berichterstattung anhand von konkreten Fällen hat den Druck auf Schwarz-Grün erhöht und – die Landtagswahl naht – für ein Umdenken gesorgt. Politisch zwar armselig, aber den Betroffenen ist geholfen und das zählt für uns!”, freuen sich die Liste Fritz-Abgeordneten Andrea Haselwanter-Schneider und Isabella Gruber.