„Wenn der Bürgermeister von Rinn – er ist selbst Mitglied der Agrargemeinschaft – meint, dass er der Agrargemeinschaft vorweihnachtliche Geschenke machen darf, dann ist er auf dem Holzweg. Vergangenheit ist Vergangenheit, Schwamm drüber – das spielt sich nicht. Der Bürgermeister ist für alle Bürger verantwortlich, nicht nur für ein paar Freunde. Er verwaltet fremdes Vermögen und darf daher nichts verschenken. Gemäß § 69 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung ist das Gemeindevermögen sorgsam zu verwalten und zu erhalten. Zum Gemeindevermögen gehören natürlich auch Forderungen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung könnte als Untreue gerichtlich strafbar sein“, warnt Rechtsanwalt und LA Dr. Andreas Brugger.
Die Liste Fritz Dinkhauser – Bürgerforum Tirol appelliert an Landeshauptmann Günther Platter. Er ist für die Gemeinden zuständig. Was wird er unternehmen, um solche Geschenke zu unterbinden?
Universitätsprofessor Karl Weber lässt in seiner Expertise „Expertenkommission Agrargemeinschaftsfragen“ keine Missverständnisse aufkommen, wenn er festhält: „Allerdings muss auch hier [gemeint: beim Abschluss von Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft] klargestellt sein, dass sich die Organe der Gemeinden und die Funktionäre der Agrargemeinschaften nicht in einem partnerschaftlichen Verhältnis befinden, sondern – um es drastisch auszudrücken – die Funktionäre der Agrargemeinschaften als „Hausmeister des Gemeindegutes“ fungieren. Sie haben daher nichts zu fordern, sondern sind im Gegenteil zur Treue zur Gemeinde verpflichtet. Auch die Organe der Gemeinde müssen sich stets bewusst sein, dass sie über öffentliches Vermögen verfügen und daher nicht eine Gestion an den Tag legen können, die einem Privaten ansteht.“