Verjährungsverzicht in fünf Heimen ist erster wichtiger Schritt – weitere Heime müssen folgen!
Für Liste Fritz darf die schwarz-grüne Landesregierung Heimopfer nicht auseinanderdividieren
Endlich können Heimopfer ihre Rechte einklagen!
“Wir begrüßen es, dass zahlreiche Heimopfer in Tirol ihre Rechte endlich einklagen können, weil das Land Tirol auf den Einwand der Verjährung verzichtet. Es ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bereits im Jahr 2014 hat die Liste Fritz einen Antrag auf Verjährungsverzicht gegenüber den Heimopfern im Tiroler Landtag eingebracht. ÖVP und Grünen haben den Antrag dahingehend abgeändert, dass in Einzelfällen auf den Einwand der Verjährung verzichtet werden kann, nicht aber in jenen Fällen, die bereits Klage eingereicht haben. Ein Schönheitsfehler bleibt, dass die Ordenshäuser beispielsweise in Martinsbühel und Scharnitz und die Bubenburg in Fügen nicht von dieser neuen Regelung umfasst werden. Die zuständige Landesrätin Fischer von den Grünen macht es sich zu leicht, wenn sie sich für diese Heime und die dort stattgefundenen Misshandlungen nicht zuständig fühlt. Schließlich hatte das Land Tirol die Obsorgepflicht für die dort untergebrachten Kinder”, verdeutlicht Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider.
Jetzt Schönheitsfehler korrigieren und alle Heime miteinbeziehen!
“Hier gilt es dringend und rasch nachzubessern, dass alle Heimopfer in Tirol endlich zu ihrem Recht kommen. Es kann jedenfalls nicht sein, dass es bei jeder Regelung der schwarz-grünen Landesregierung Gleiche und Gleichere gibt. Den Kindern ist unendliches Leid zugefügt worden, das sie ihr Leben lang verfolgt hat, da ist es das mindeste, wenn das Land Tirol ihnen bei Schadenersatzforderungen nicht im Weg steht. Was in den Kinderheimen passiert ist, ist eine Schande für das Land Tirol und die Kirche. Wir erwarten uns von der zuständigen Landesrätin Fischer, dass sie hier nachbessert und alle Heimopfer gleich behandelt”, erklärt Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider.
Die Liste Fritz hat mehrfach betont, wie wichtig ein umfassender Verjährungsverzicht für die Heimopfer in Tirol ist. Bislang hat sich die schwarz-grüne Landesregierung nur mit Argumenten beschäftigt, warum das nicht möglich ist.
Die schwarz-grüne Landesregierung hat dieses Thema jahrelang auf die lange Bank geschoben!
“Statt den Opfern nach Jahren der Demütigung und einem Leben mit schweren psychischen und physischen Folgen ein wenig Verständnis entgegenzubringen, haben ÖVP und Grüne jahrelang Argumente strapaziert, um einen Verjährungsverzicht auf die lange Bank zu schieben. Das Argument, mit dem Verzicht der Verjährung, könnte sich die Landesregierung der Untreue schuldig machen, scheint nun endlich vom Tisch zu sein. Die Missbrauchsfälle in Martinsbühel, Scharnitz und anderen Tiroler Kinderheimen ordentlich aufzuarbeiten und zu dokumentieren ist selbstverständlich notwendig und wichtig”, erklärt Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider.
Gleichbehandlung für alle Heimopfer!
“Es kann jedoch nicht der Grund dafür sein, einen Verjährungsverzicht für die Ordenshäuser weiter aufzuschieben. Wenn sich die schwarz-grüne Landesregierung nach knapp zehn Jahren endlich dazu durchringt, auf den Einwand der Verjährung zu verzichten, muss das für alle Heimopfer in Tirol gleichermaßen gelten. Die Schuldfrage muss ein Gericht klären, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Politik muss die Landesregierung wiederherstellen. Geben wir allen Heimopfern in Tirol dieses Vertrauen zurück und hören wir endlich damit auf, jene Menschen auseinanderzudividieren, die es eh schon schwer genug haben in ihrem Leben”, hält Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider abschließend fest.