Fragestellung muss neutral formuliert sein!
“Die Fragestellung zur Olympia-Volksbefragung ist einseitig wertend, damit manipulativ und deshalb rechts- und verfassungswidrig. Die Frage strotzt vor positiven Bewertungen. Dabei hat der Verfassungsgerichtshof mehrfach und eindeutig entschieden, dass Instrumente der direkten Demokratie, wie eine Volksbefragung, besonders ernst zu nehmen sind und nicht zur Manipulation verwendet werden dürfen. Die Fragestellungen müssen neutral formuliert sein, ohne positive oder negative wertende Zusätze, damit der wahre Wählerwille zum Ausdruck kommt. Das ist in diesem Fall mit Sicherheit nicht gegeben. Die Behauptung der Landesregierung die wertenden Zusätze wären eine Selbstbeschränkung ist falsch, da laut Verfassung alle Gebietskörperschaften ohnehin wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam zu agieren haben. Im Falle einer Beschwerde ist Verfassungsgerichtshof zuständig und im Falle einer Aufhebung des Ergebnisses ist die Volksbefragung zwingend zu wiederholen”, erklärt Verfassungsjurist Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer.
Schwarz-grüne Landesregierung arg in Bedrängnis!
“Das Rechtsgutachten von Professor Mayer bestätigt unserer Kritik voll inhaltlich. Jetzt ist die schwarz-grüne Landesregierung arg in Bedrängnis, denn sie will ja hoffentlich nicht wissentlich und sehenden Auges in eine rechts- und verfassungswidrige Volksbefragung marschieren. Die Platter-Regierung wollte mit dieser wertenden und manipulativen Fragestellung die Tiroler für dumm verkaufen und ihnen ein Ja zu Olympia in den Mund legen, jetzt fällt ihr diese ihre Trickserei selbst auf den Kopf!”, stellt Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider klar.
Im Wortlaut:
Das Rechtsgutachten von Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer zum Nachlesen!
Dringlichkeitsantrag der Liste Fritz: JA zu Tirol – NEIN zum Olympia-Milliarden-Wahnsinn: Keine rechts- und verfassungswidrige Fragestellung bei der Olympia-Volksbefragung!
Liste Fritz-Dringlichkeitsantrag als letzte Chance für verfassungskonforme Fragestellung!
Die Liste Fritz – Bürgerforum Tirol wird im Oktober-Landtag kommende Woche einen Dringlichkeitsantrag einbringen, um den Regierungsparteien ÖVP und Grüne eine rechts- und verfassungskonforme Fragestellung zu ermöglichen.
“Unser Dringlichkeitsantrag für eine rechts- und verfassungskonforme Fragestellung zur Olympia-Volksbefragung ist eine letzte Chance für die schwarz-grüne Platter-Regierung den Schaden zu reparieren, den sie angerichtet hat. Wenn der Verfassungsgerichtshof nach einer Beschwerde das Ergebnis der Volksbefragung aufhebt, ist die Volksbefragung zwingend zu wiederholen. Das kostet Steuergeld und wird die Innsbrucker und Tiroler verärgern. So weit sollte es nicht kommen müssen. Denn, wenn sie in Graubünden, München, Garmisch und auch in Tirol 1997 eine rechtlich einwandfreie Fragestellung hinbekommen haben, dann sollte das auch Platter und Felipe gelingen”, ist Liste Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider überzeugt.